Tödlicher S-Bahn-Rempler in Hamburg: Ab wann wird per Foto nach dem Täter gefahndet?
Ein 56 Jahre alter Radfahrer ist am Dienstagnachmittag am S-Bahnhof Ohlsdorf in Hamburg offenbar mutwillig von einem Mann mit der Schulter angerempelt worden. Das Opfer stürzte ins Gleisbett, wurde zwischen zwei Waggons eines anfahrenden Zuges eingeklemmt und starb. Die Polizei geht bisher von Absicht aus. Der Rempler, der von den Überwachungskameras gefilmt wurde, flüchtete nach der Tat. Ab wann wird per Foto nach ihm gefahndet?
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Ein 56 Jahre alter Radfahrer ist am Dienstagnachmittag am S-Bahnhof Ohlsdorf in Hamburg offenbar mutwillig von einem Mann mit der Schulter angerempelt worden. Das Opfer stürzte ins Gleisbett, wurde zwischen zwei Waggons eines anfahrenden Zuges eingeklemmt und starb. Die Polizei geht bisher von Absicht aus. Der Rempler, der von den Überwachungskameras gefilmt wurde, flüchtete nach der Tat. Ab wann wird per Foto nach ihm gefahndet?
Eine Veröffentlichung eines Fotos kommt nur in Betracht unter bestimmten rechtlichen Vorraussetzungen: Sie darf nur dann angeordnet werden, „wenn die Ermittlung eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der MOPO.
Dazu sei die Anordnung auch eines Richters erforderlich, Sonderfälle bestehen, wenn Gefahr in Verzug sei.
Tödlicher S-Bahn-Rempler in Hamburg: Wann gibt es eine Foto-Fahndung?
In dem Ohlsdorfer Fall setzen Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst Ermittlungen fort und prüfen das Videomaterial. „Ziel ist es, den Tatverdächtigen mit Hilfe von Zeugen rasch ermitteln zu können, noch bevor eine Öffentlichkeitsfahndung geprüft wird“, so die Sprecherin weiter. Dazu appellieren Ermittlungsbehörden an den Gesuchten, sich zu stellen.
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Oftmals liege es auch im Interesse des Gesuchten, heißt es aus Ermittler-Kreisen, eine Veröffentlichung von Fotos zu verhindern und das Gespräch zu den Behörden zu suchen. Sind Fotos einmal im Internet, kursieren sie dort oft für immer – und sind manches Mal nie in Gänze löschbar, weil sie zur Zeit der Fahndung jederzeit abgespeichert werden können. (dg)