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Blick in einen leeren Verhandlungssaal
  • Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin hatte der Mann der Getöteten Zugang zu einer Überwachungskamera in ihrer Wohnung. (Symbolbild)
  • Foto: dpa | Monika Skolimowska

Mann soll seine Mutter erwürgt haben: Hat der Vater alles aufgenommen?

Ein 39-Jähriger, der seine Mutter getötet haben soll, muss sich seit Mittwoch in einem Prozess am Landgericht Hamburg verantworten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 26. September vergangenen Jahres die 63-Jährige im Stadtteil Harburg erwürgt haben. Der Tat soll ein Streit vorausgegangen sein. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Der 39-Jährige hatte am frühen Morgen jenes Tages die Rettungskräfte verständigt, wie die Polizei damals mitteilte. Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Bei einer Obduktion der Leiche ergaben sich Hinweise auf mehrfache Gewalteinwirkung. Zwei Tage später nahm die Polizei den Sohn in seiner Wohnung im Stadtteil Barmbek-Süd festgenommen.

Nach Verlesung der Anklage kündigte der Verteidiger des 39-Jährigen an, dass sich sein Mandant zu dem Vorwurf äußern werde, wahrscheinlich am nächsten Verhandlungstag am Dienstag nach Ostern. Er verwies dabei auf eine Mitteilung der Untersuchungshaftanstalt zu gesundheitlichen Problemen des Angeklagten.

Ehemann der getöteten Frau soll Beweismaterial haben

Der Ehemann der getöteten Frau ist Nebenkläger in dem Verfahren. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Birgit Woitas hatte er Zugang zu einer Überwachungskamera in der Wohnung der 63-Jährigen. Er soll über Aufnahmen der Kamera aus der Tatnacht verfügen. Die Richterin bat die Anwältin des Nebenklägers, er möge dem Gericht die Aufnahmen zur Verfügung stellen.

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Das Gericht erließ eine Anordnung, nach der die Prozessbeteiligten eine Reihe von Dokumenten selbst lesen sollen. Darunter ist nach Angaben von Woitas eine Notiz zu einem Gespräch zwischen einem Kripobeamten und dem Arbeitgeber der Verstorbenen. In dem Gespräch sei es um die Frage gegangen, ob die 63-Jährige am Tag vor ihrem Tod ein aggressives oder auffälliges Verhalten gezeigt habe.

Das Gericht hat vier weitere Verhandlungstage bis zum 16. April angesetzt. (dpa/mp)

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