x
x
x
55. Einbürgerungsfeier: Bürgermeister Peter Tschentscher hat am Freitag (22. November) die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Hamburger Rathaus begrüßt.
  • Bei Einbürgerungsfeieren im Rathaus begrüßt Bürgermeister Peter Tschentscher die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Dieses Jahr wurden so viele Anträge gestellt wie seit 22 Jahren nicht.
  • Foto: Niklas Pries / Senatskanzlei Hamburg

Zahl der Einbürgerungen in Hamburg steigt stark an – woran das liegt

Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist in diesem Jahr so hoch wie seit 22 Jahren nicht mehr. In diesem Jahr sind bereits rund 8100 Einbürgerungsanträge gestellt worden, bis zum Ende des Jahres werden es etwa 10.500 Anträge sein. Das teilte das Amt für Migration mit. Mehr Anträge seien zuletzt im Jahr 2000 gestellt worden, damals seien es rund 12.300 gewesen.

„Migration ist in der Hafenstadt Hamburg seit Langem ein prägender Faktor“, heißt es in einer Expertise des Sachverständigenrats für Integration und Migration aus dem vergangenen Jahr. Seit der Jahrtausendwende schwankte der Anteil von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Hamburg zwischen 12,7 und 16,4 Prozent, im Bundesdurchschnitt seien es 7,9 bis 12,5 Prozent gewesen.

Hamburg: Jeder achte ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Das Amt für Migration verzeichne in Hamburg, wie in allen anderen Bundesländern, seit Dezember 2020 einen starken Anstieg bei Einbürgerungsanträgen. Viele syrische Staatsangehörige, die seit 2015 nach Deutschland gekommen seien, erfüllten nun die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, sagte ein Sprecher.

Für Personen, die ein Recht auf Asyl haben, kann die Einwanderungsbehörde die Aufenthaltsfrist vor einer Einbürgerung von acht Jahren auf sechs Jahre verkürzen. Ausschlaggebend für diese Regelung sind zum Beispiel besonders gute Sprachkenntnisse, berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement.

Das könnte Sie auch interessieren: Staatsanwälte jagen Elbtower-Bauherrn – droht eine riesige Bauruine?

Die durchschnittliche Verfahrensdauer von Einbürgerungsanträgen betrage in Hamburg zurzeit acht bis neun Monate. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp