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Pfanddosen im Supermarkt (Archivbild).
  • Pfanddosen im Supermarkt (Archivbild).
  • Foto: dpa

Einwegpfand: So bekommen Verbraucher garantiert ihr Geld zurück

Flaschen und Dosen ohne Einwegpfand – ab Freitag wird man die kaum noch in den Supermarktregalen finden. Laut Verpackungsgesetz dürfen ab dann nur noch sehr wenige Getränke ohne Pfand verkauft werden. Doch wenn es um die Abgabe der leeren Behälter geht, stellen sich viele Händler quer. Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt Tipps, wie Verbraucher an ihr Geld kommen.

Seit Januar dieses Jahres müssen Kunden nicht nur für Getränke wie Bier und Mineralwasser Pfand zahlen, sondern auch für Smoothies, Frucht- oder Gemüsesäfte und Nektar in Kunststoffflaschen. Außerdem ist für Sekt, Prosecco und Wein in Dosen ein Einwegpfand von 25 Cent zu bezahlen. Bis zum 30. Juni galt eine Übergangsfrist für den Handel – ab Freitag, 1. Juli ist der pfandfreie Verkauf solcher Produkte verboten.

Doch bei der Rückgabe von Einwegflaschen und -dosen machen viele Händler den Kunden das Leben schwer, wie Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt. Oft bekämen Supermarkt-Kunden zu hören: „Das nimmt der Automat nicht an, dann können wir das auch nicht zurücknehmen.“ Häufig würde auch damit argumentiert, dass man diese eine Marke nicht im Sortiment habe und das Leergut daher nicht abgegeben werden könne.

Ab Juli kaum noch Getränke ohne Pfand

Alles Unsinn: Händler von Einweggetränkeverpackungen sind laut Verpackungsgesetz verpflichtet, alle Gebinde mit Einwegpfand zurückzunehmen, wenn das Pfandlogo erkennbar und die Verkaufsfläche größer als 200 Quadratmeter ist. Der Pfandbetrag ist dann zu erstatten. „Ob das Gebinde verschmutzt, zerdrückt oder anderweitig beschädigt ist, ist dabei egal“, erklärt Jorde.

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Einerlei sei ebenfalls, von welchem Anbieter ein Produkt stamme. Nur das Material der Verpackung zähle. „Verkauft ein Geschäft Cola-Dosen, aber kein Büchsenbier, muss es trotzdem die Alu-Bierdose abnehmen. Nur wenn gar keine Aluminiumdosen erhältlich sind, kann der Händler die Annahme verweigern“, erläutert Jorde. Und wenn der Automat die Annahme verweigere, müsse eben das Personal des Geschäfts die Verpackungen entgegennehmen und den Geldbetrag auszahlen.

Einwegpfand muss gezahlt werden – viele Händler stellen sich quer

Beschwerden erreichen Jorde von Kunden fast aller Ketten – von Aldi über Edeka, Kaufland, Lidl und Norma bis hin zu Penny und Rewe. Auch Getränkefachmärkte würden sich regelmäßig rechtswidrig verhalten.

Er empfiehlt Betroffenen, das Pfandgeld mit Nachdruck einzufordern. Ein kostenloses Kärtchen der Verbraucherzentrale fürs Portemonnaie, das die Rechtslage zusammenfasst, kann hier heruntergeladen und bei Bedarf im Laden vorgezeigt werden. (mp)

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