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  • Unter dem Motto #LeaveNoOneBehind veranstaltet die Seebrücke in ganz Deutschland Kundgebungen, wie hier in Mainz. 
  • Foto: dpa

#LeaveNoOneBehind: Seebrücke klagt gegen Demo-Verbot in Hamburg

Für kommenden Sonnabend hatte die Seebrücke Hamburg gemeinsam mit weiteren Initiativen und Organisationen zu einer Kundgebung auf dem Hamburger Rathausmarkt aufgerufen. Doch die Polizei hat die Demonstration verboten. Nun legt die Seebrücke Widerspruch und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg ein.

Unter dem Motto „Leave no one behind – Evacuate now!“ sollte die Kundgebung am 23. Mai der Forderung nach einer Evakuierung aller Lager für geflüchtete Menschen und einem Landesaufnahmeprogramm für mindestens 1000 Menschen in Hamburg Nachdruck verleihen.

Die Kundgebung war mit 900 Menschen auf dem Rathausmarkt geplant. Doch in Zeiten von Corona braucht es für eine Demonstration eine Ausnahmegenehmigung. Diese wurde von der Polizei Hamburg verweigert und die Kundgebung damit verboten.

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„Die Lager in Griechenland, aber auch die Massenunterkünfte hierzulande müssen evakuiert werden“, erklärt Christoph Kleine von der Seebrücke Hamburg den Anlass der Kundgebung. Das sei ein Gebot des Infektionsschutzes und der Humanität. Deshalb fordere die Seebrücke ein Landesaufnahmeprogramm in Hamburg für mindestens 1000 Menschen.

Kundgebung der Seebrücke: Hamburger Polizei erteilt Verbot

Zum Verbot der Polizei sagt Kleine, dass es nur allgemeine Behauptungen über die Infektionsgefahr auf den Kundgebungen der Seebrücke enthalte, die nichts mit den konkreten Vorkehrungen und Erfahrungen mit vergangenen Aktionen der Seebrücke zu tun hätten. „Abstand und Mundschutz sind für uns und unsere Teilnehmenden selbstverständlich. Es ist unser Recht, die Größe der Bewegung für eine Evakuierung aller Lager und ein Landesaufnahmeprogramm sichtbar zu machen.“ Deswegen bleibe nur der Rechtsweg, so Kleine.

Kundgebung in Hamburg: Kein Vergleich zu Corona-Demos

„Wenn München und Stuttgart Versammlungen von tausenden Menschen erlauben, dann ist eine Untersagung unserer Kundgebung unverhältnismäßig und widerspricht auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung“, sagt Kleine.

In diesen Städten waren in den letzten Wochen vor allem Demonstrationen und Aktionen von Corona-Leugnern erlaubt worden. Auch in Hamburg hatten am Wochenende Corona-Zweifler demonstriert. „Diese rechtsoffenen und verantwortungslosen Aktionen wollen Egoismus und Schutz für niemanden. Wir wollen Solidarität und Schutz für alle.“

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Die Kundgebung sei ja gerade für eine bessere Hygienesituation in Flüchtlingslagern. Die Infektionsgefahr gehe dort von der beengten Unterbringung unter bewusster Missachtung aller empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln aus. „Diese Form von strukturellem Rassismus muss aufhören“, fordert Kleine daher.

Seebrücke Hamburg: Keine Totalverbote von Polizei und Politik

Direkt in Richtung Polizei und Politik ließ Kleine verlauten, dass die Seebrücke gerne kooperiere, wenn es um konkrete Auflagen und Schutzmaßnahmen gehe, „aber Polizei und Politik in Hamburg sollten dringend den rechtwidrigen Pfad der faktischen Totalverbote verlassen.“ Bis zur endgültigen Klärung durch das Verwaltungsgericht werde die Mobilisierung für die Kundgebung fortgesetzt. (alu)

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