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  • Während Christoph Metzelder wegen der Weitergabe von kinderpornographischen Bildern zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, wurde das Verfahren gegen eine Chatpartnerin aus Hamburg eingestellt. 
  • Foto: dpa

Gegen Geldauflage: Verfahren gegen Chatpartnerin von Metzelder eingestellt

Hamburg –

Das Strafverfahren gegen die 42-jährige Chatpartnerin von Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder aus Hamburg ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Die Frau räumte die Chatkommunikation mit Metzelder ein. Im Prozess gegen den mittlerweile verurteilten Fußballer wurde sie zunächst als Kronzeugin gehandelt.

Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ handelt es sich bei der Angeschuldigten um eine gewisse Esmaralda J., die als Kronzeugin in dem Prozess gegen Metzelder gehandelt wurde. Jedoch musste sie nicht als Zeugin im Fall Metzelder auftreten, um sich nicht selbst zu belasten. Wie „tagesschau.de“ berichtete, hatte der Anwalt des Ex-Fußballnationalspielers J. vorgeworfen, seinen Mandanten zum Senden des kinderpornographischen Bildmaterials überredet und angestiftet zu haben.

Angeschuldigte lehnte Einstellung des Verfahrens zunächst ab 

Das Hanseatische Oberlandesgericht teilte am Freitag mit, dass die in Hamburg lebende Frau der Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro zugestimmt hat. Ihr wurde vorgeworfen, „durch positive Kommentierungen kinderpornografischer Bilder und durch Äußerungen, die mutmaßlich ein entsprechendes Interesse ausdrückten, um den Erhalt solcher Bilder bemüht zu haben“, heißt es in der Mitteilung.

Es ist das Ende eines „Hin und Hers“: Wie das Hanseatische Oberlandesgericht erklärte, hatte die Frau eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300 Euro zunächst abgelehnt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Es gab erneut Gespräche über die Einstellung des Verfahrens, diesmal gegen die Zahlung von 500 Euro, doch die Angeschuldigte lehnte erneut ab.

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Gegen den Strafbefehl, nach dem die Frau 50 Tagessätze zu je 20 Euro hätte leisten müssen, legte sie Einspruch ein und erklärte schließlich, mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 500 Euro einverstanden zu sein. Zudem räumte sie „das Tatgeschehen“ den Angaben des Gerichts zufolge ein und zeigte ihr Bedauern darüber, dass sie die Bilder nicht schneller an die Ermittler weitergeleitet hatte. Wenn die Frau das Geld bis zum 1. Juni 2021 bezahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. (prei)

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