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Seepferdchen-Baby
  • Ein Mann wurde vom Zoll mit 20 toten Seepferdchen erwischt. (Symbolbild)
  • Foto: Wolfgang Langenstrassen/dpa

Zoll erwischt Mann mit schwangeren Seepferdchen – enorme Geldstrafe droht

20 tote, zum Teil schwangere Seepferdchen aus Vietnam, die in der Artenschutzverordnung gelistet sind: Das hatte ein Reisender am Flughafen Berlin Brandenburg im Koffer. Deshalb könnte der 45-Jährige nun bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen.

Die Seepferdchen hatte der Zoll am Flughafen vergangenen Freitag beschlagnahmt. Die toten Tiere befanden sich in Styroporbehältnissen des Koffers des Reisenden. Er hatte sie zuvor von einem Händler in Vietnam für lediglich fünf Euro erworben.

Vom Zoll erwischt: Bis zu 50.000 Euro Strafe für Einfuhr von Seepferdchen

Seepferdchen sind in der EU-Artenschutzverordnung in Anhang B gelistet. Hierbei handelt es sich um die zweithöchste Schutzklasse. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist streng reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Eine Genehmigung konnte der Reisende jedoch nicht vorlegen.

Daher beschlagnahmte der Zoll die Tiere und informierte das Bundesamt für Naturschutz. Im Falle einer Ahndung droht dem Reisenden ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

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Anlässlich des heutigen internationalen Tages der biologischen Vielfalt appelliert der Zoll, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, werde auch der zerstörerische Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.

Allein im vergangenen Jahr wurde der Zoll bundesweit knapp 1300-mal fündig und beschlagnahmte mehr als 54.000 Stück artengeschützte Tiere und Pflanzen. (dpa/mp)

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