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  • Foto: picture alliance/dpa

Leonie (6) zu Tode misshandelt: Stiefvater hat Ausrede, bekommt aber saftige Strafe

Neubrandenburg –

Knapp ein Jahr nach dem Tod der sechsjährigen Leonie ist ihr Stiefvater zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Neubrandenburg sprach den 28-Jährigen am Donnerstag des Mordes durch Unterlassen, der Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig.

Mädchen (6) tot in Wohnung aufgefunden 

Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Familie in Torgelow in Vorpommern gefunden worden. Auch ihr zweijähriger Bruder war misshandelt worden.

Ihr Stiefvater, den die Polizei des Mordes verdächtigte, war bei einem Festnahmeversuch am 14. Januar zunächst aus dem Polizeirevier geflohen.

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Der Täter wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.

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Polizeipräsidium Neubrandenburg

Daraufhin startete die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung und konnte den 27-Jährigen am 21. Januar schließlich auffinden und festnehmen. 

Mit dem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Haftstrafe verlangt und ihre Forderung vor allem auf Angaben von Leonies Mutter gestützt.

Diese hatte vor Gericht von einer „Spirale der Gewalt“ durch den Lebensgefährten gesprochen. Sie habe früher Hilfe holen wollen, sei daran aber gehindert worden.

Stiefvater schiebt Tod von Mädchen (6) auf Sturz

Der Stiefvater hatte vor Gericht lediglich eine schriftliche Erklärung verlesen lassen, in der er einen Treppensturz des Mädchens als Ursache für die tödlichen Verletzungen angab.

Dem folgte das Gericht nicht. Eine Rechtsmedizinerin hatte festgestellt, dass die schwere Kopfverletzung mit der Hirnblutung nicht mit einem Treppensturz erklärbar sei. Leonie musste schon längere Zeit misshandelt worden sein.

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Kerzen und Plüschtiere standen nach dem Vorfall vor dem Eingang des Hauses, wo die Sechsjährige ums Leben kam.

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dpa

Die Verteidigung hatte bis zuletzt darauf bestanden, dass es wirklich einen Treppensturz des Mädchens gegeben und dieser den Tod verursacht habe. 

Wer dem Mädchen die Verletzungen zugefügt habe, sei nicht nachweisbar. Die Aussagen der Mutter hielten die Anwälte für unglaubwürdig. Einen konkreten Strafantrag hatte Verteidiger Bernd Raitor aber nicht gestellt. (red/dpa)

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