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Polizisten bringen Beweismittel aus der alten Villa in Lübeck nach draußen.
  • Polizisten bringen Beweismittel aus der alten Villa in Lübeck nach draußen.
  • Foto: H. Kroeger

Tödliche Schüsse in leerer Villa: Schütze bekommt neuen Prozess

Im Dezember 2020 hatte der Besitzer einer Villa in Lübeck auf zwei flüchtende mutmaßliche Einbrecher geschossen. Einer von ihnen starb. Der heute 59-jährige Schütze wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt, das Urteil nach einer Revision vom Bundesgerichtshof allerdings wieder aufgehoben. In einem neuen Prozess soll nun geklärt werden, inwiefern der jahrelange übermäßige Alkoholkonsum des Mannes bei der Tat eine Rolle spielte.

Es war ein Fall der bundesweit für Aufsehen sorgte: Am 30. Dezember 2020 brachen zwei Männer (27 und 38 Jahre alt) in Lübeck-St. Gertrud in eine vermeintlich leer stehende Villa ein. Das Haus war heruntergekommen und schien unbewohnt. Durch ein Kellerfenster stiegen sie in jener Nacht gegen drei Uhr in die Geister-Villa ein – nichtsahnend, dass im Dachgeschoss der Hausbesitzer mit einer geladenen Waffe hinter einer Tür stehen würde.

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Der heute 59-Jährige schrie die beiden Männer in die Flucht. Zwar gelang es ihnen noch, aus dem Haus zu laufen, allerdings folgt ihnen der Mann und eröffnete das Feuer auf die beiden. Drei Kugeln trafen den 38-Jährigen in den Rücken, der wenige Meter weiter auf einer Straße schwer verletzt zusammenbrach und später in einem Krankenhaus verstarb.

Im November 2021 wurde der 57-Jährige zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. (Archivbild) picture alliance/dpa/Markus Scholz
Der 57 Jahre alte Angeklagte (2.v.r.) kommt zu seinem Platz in einem Gerichtssaal im Landgericht.
Im November 2021 wurde der 57-Jährige zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. (Archivbild)

Die Polizei nahm den Schützen kurz darauf auf dem Dach des Hauses fest. Vor Gericht hatte der aktive Sportschütze und pensionierte Berufssoldat, der zu Hause mehrere Schusswaffen und Munition aufbewahrte, gestanden, auf die Männer geschossen zu haben. Er habe die mutmaßlichen Einbrecher jedoch nur in die Flucht schlagen wollen. Der Vorsitzende Richter erkannte jedoch keine Notwehr, sondern vielmehr eine Tötungsabsicht und verurteilte den Mann wegen Totschlags am 11. November 2021 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Lübeck: Mutmaßliche Einbrecher erschossen – Todesschütze bekommt neuen Prozess

Der Verurteilte ging in Revision und im Juni dieses Jahres hob der Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil auf. Gerügt wurde vor allem die Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Das Landgericht habe sich nicht rechtsfehlerfrei mit der Diagnose der Sachverständigen auseinandergesetzt, wonach der Mann durch seinen jahrelangen Alkoholkonsum an einer organischen Wesensveränderung (krankhafte seelische Störung) litt. Der Mann, der seit Jahren zurückgezogen und isoliert in dem verwahrlosten und mit Müll vollgestellten Haus lebte, hatte zudem zwei Tage zuvor einen Eigenentzug begonnen, dessen Auswirkungen nicht berücksichtigt worden seien, hieß es.


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In einem neuen Prozess soll jetzt geklärt werden, ob er der Mann zum Tatzeitpunkt vermindertet steuerungsfähig war. Auch soll über eine mögliche Anordnung der Unterbringung in eine Entzugsklinik entschieden werden. Am Donnerstag beginnt der Prozess erneut vor dem Lübecker Landgericht. Das Gericht hat bis zum 15. Februar sechs Verhandlungstage anberaumt und einen Sachverständigen geladen.

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