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  • Foto: picture alliance/dpa

Corona-Lockdown: Diese Regeln gelten ab morgen im Norden

Trotz „Lockdown-Light“ hat sich die Corona-Lage in Deutschland nicht verbessert – ganz im Gegenteil: Die Fallzahlen bleiben weiter hoch. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern steigen sie, wie auch an vielen anderen Orten, kontinuierlich an. Daher hat die Bundesregierung am Sonntag die Rückkehr in den „harten“ Lockdown beschlossen. Hier ein Überblick, welche Regeln ab Mittwoch gelten und welche Besonderheiten es in den einzelnen Bundesländern im Norden gibt. 

Die allgemeinen Lockdown-Regeln der Regierung sind seit Sonntag beschlossene Sache und lauten wie folgt: Der Einzelhandel muss größtenteils schließen, der Gastronomie-Betrieb wird, abgesehen von Lieferung und Abholung von Speisen, eingestellt. Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Einrichtungen schließen. Private Treffen werden auf zwei Haushalte und fünf Personen begrenzt (Ausnahme an Weihnachten). Kein Präsenzunterricht an Schulen bis zum 10. Januar. Treffen in Kirchen sollen nur stattfinden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Zudem wird der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten. 

Corona-Lockdown: Das sind die besonderen Regeln im Norden

Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch zusätzliche Regeln in den einzelnen Bundesländer im Norden, die teilweise von den allgemein beschlossenen Regeln abweichen. In Mecklenburg-Vorpommern können Schüler bis zur 6. Klasse, trotz Aussetzung des Präsenzunterrichts, grundsätzlich weiter in die Schule gehen. Für Schüler und Lehrer gilt dann aber eine Maskenpflicht. Zudem werden die Aufgaben in der Schule die sein, die auch die Schüler zu Hause erhalten. 

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In Niedersachsen dürfen die Schüler seit Montag dieser Woche zuhause bleiben. Die Schulferien wurden zudem auf drei Wochen verlängert.

In Bremen sollen die Schulen offen bleiben, der Präsenzunterricht ist jedoch bis zum 23. Dezember aufgehoben. Kitas bleiben auch geöffnet, doch Eltern werden gebeten, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. Das Verkaufsverbot von Alkohol gilt in Bremen schon seit Montag. 

Lockdown in Schleswig-Holstein: Kitas nur mit Notbetreuung

Teilweise auch schon seit Montag gilt in Schleswig-Holstein für die Schüler ab der 8. Klasse kein Präsenzunterricht mehr. Kitas schließen – für Kinder von Alleinerziehenden oder mit Elternteil in systemrelevanten Berufen gibt es eine Notfallbetreuung. Gleiches gilt für Kinder, für aus Kindeswohlaspekten eine Betreuung notwendig ist. 

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Hotelübernachtungen sollen im nördlichen Bundesland nur aus beruflichen Gründen oder für Trauerfeiern möglich sein. (maw)

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