Behörde schockiert: Möbelkonzern planiert Kleingärten – „Desaster“ für die Umwelt
Kiel –
Das Möbelhaus Höffner (Krieger-Gruppe) ist ein Umweltsünder! Wie die „Kieler Nachrichten“ zuerst berichteten, habe der Konzern gegen Naturschutzauflagen verstoßen, denn beim Bau einer Filiale in Kiel wurden ökologische Ausgleichsflächen zerstört. Das Umweltschutzamt der Stadt bezeichnet den Vorgang als „Desaster“, und die Staatsanwaltschaft Kiel hat erste Prüfungen eingeleitet.
Das ist passiert: 6,3 Hektar rund um das eigentliche Möbelmarktzentrum sind als Ausgleichsflächen vorgesehen, erläutert Umweltschutzamtsleiter Andreas von der Heydt gegenüber den „Kieler Nachrichten“– ein Streifen parallel zum Hasseldieksdammer Weg, ein Bereich an den Kilia-Sportplätzen und einer südwestlich davon. Die Flächen waren vereinbart worden, um den ökologischen Schaden des Großbaus in Teilen auszugleichen und Tieren und Insekten einen Rückzugsort zu bieten. Doch von der Heydt macht klar: In allen drei Gebieten sei der Konzern zu rabiat vorgegangen und habe zu viel abgeholzt und zerstört.
Behörden schockiert: Möbel Höffner zerstört Umwelt
Bereits im Januar 2014 gab es Probleme mit Möbel Höffner. „Es gab viel Ärger um frühzeitig abgerissene Gartenlauben“, so von Heydt kopfschüttelnd und ist fassungslos angesichts der fehlenden Sensibilität. Um weiteren Ärger zu verhindern, gab es im September 2020 eine Besprechung mit dem Möbel-Konzern, um die vorbereitenden Arbeiten abzudecken. So hätten kleine Mosaikstrukturen des Kleingartens erhalten bleiben sollen, der Boden sollte von wuchernden Brombeeren befreit und die Hecken zurückgeschnitten werden. „Wir sind davon ausgegangen, dass sehr sensibel vorgegangen wird.“ Das sei jedoch nicht passiert.
Das könnte Sie auch interessieren: Umweltschutz – „2020 war ein schwarzes Jahr für die Elbe“
Um nichts zu beschädigen, sollte mit Kleingeräten gearbeitet werden, woran sich Möbel Höffner nicht gehalten habe und stattdessen mit einem Raupenbagger gearbeitet habe. Anfang November wurde ein städtischer Mitarbeiter misstrauisch, woraufhin die Stadt ihre Bestandsaufnahme startete und schließlich das Bußgeldverfahren gegen die Krieger-Gruppe eingeleitet habe. „Man hat diesem Gebiet die Wertigkeit genommen“, sagt von der Heydt und ist enttäuscht darüber, dass sich nicht an die klaren Absprachen gehalten wurde.
Von der Heydt glaubt nicht an Wiedergutmachung
Höffner-Geschäftsführerin Edda Metz gibt sich einsichtig. „Es ist tatsächlich so, dass wir dafür verantwortlich sind.“ Ein Baggerfahrer habe nicht richtig auf den Plan geschaut, die ökologische Baubegleitung sei nun auf Vorschlag der Stadt ausgetauscht.
Wie der entstandene Schaden wieder gut gemacht werden kann, prüft jetzt ein Gutachter, auf Kosten der Krieger-Gruppe. Das Gutachten wird anschließend vom Umweltschutzamt abgenommen. Bis April möchte die Krieger-Gruppe alles wiederherstellen. Dass der Schaden kompensiert werden könne und dass dies bis April geschieht – daran glaubt von der Heydt nicht. Denn sollten weitere Grundstücke zum Ausgleich notwendig sein, müssten diese qualitativ gleichwertig sein und eigentlich auch in räumlicher Nähe liegen.
Zerstörte Natur: Politik und Naturschützer sind erzürnt
So fordert die CDU-Ratsfraktion in einer veröffentlichten Stellungnahme, das von Höffner zu erwartende Bußgeld in vollem Umfang für Renaturierungsmaßnahmen innerhalb der Stadtgrenzen“ einzusetzen.
Derweil werfen Umweltaktivisten der Stadt vor, dass sie regelmäßiger hätte kontrollieren müssen. Von der Heydt kann das nicht nachvollziehen, für ihn sei das im Regelfall nicht notwendig, denn „Gott sei Dank passiert so ein Desaster nicht jeden Tag.“ Auch glauben die Naturschützer, dass Höffners Vorgehen Absicht war.
Eine Online-Petition mit mehr als 1000 Unterzeichnern fordert derweil „Gerechtigkeit für den Prüner Schlag!“ Für Umweltschützer ist mit den Geschehnissen auf der Baustelle mehr als eine rote Linie überschritten.
Fahrlässige Straftat: Staatsanwaltschaft eingeschaltet
Der Fall liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft Kiel zur Vorprüfung.
Oberstaatsanwalt Henning Hadeler gegenüber den „Kieler Nachrichten“: „Uns liegt noch kein echter Sachverhalt vor. Wir gehen davon aus, dass wir jetzt von der Stadt weiter informiert werden.“ Hadeler zufolge ist der Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes eine sogenannte Auffangnorm: „Wenn dagegen verstoßen wird – und zwar im Regelfall vorsätzlich – müssen mehrere Dinge geprüft werden.“ Aber auch eine fahrlässige Straftat sei denkbar. (mp)