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  • Foto: dpa

Sterbehilfe-Urteil: „Eine Freude“: Ex-Justizsenator will wieder beim Sterben helfen

Dieses Urteil spaltet Deutschland. 2015 trat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Kraft – jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht: Das verstößt gegen das Grundgesetz. Jeder Mensch habe die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Hamburgs prominentester Sterbehilfe-Verfechter Roger Kusch äußerte sich am Mittwoch hocherfreut zum Urteil.

Roger Kusch ist Vorsitzender des Vereins Sterbehilfe Deutschland und früherer Hamburger Justizsenator. Er hat mit Freude auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe reagiert.

Kusch: Das ist ein wunderbarer Tag für unseren Verein

Nach so langer Wartezeit sei es „ein wunderbarer Tag sowohl für unseren Verein, für die Vereinsmitglieder als auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die heute aufatmen können, dass wir wieder in einem säkularen Rechtsstaat gelandet sind“, sagte Kusch nach dem Urteil am Mittwoch.

Man müsse jetzt nicht mehr diesen Druck von Kirchen und anderen Leuten spüren, „die glauben, das ganze Volk und die ganze Gesellschaft beeinflussen zu müssen“, sagte Kusch weiter.

Hamburg: Sterbehilfe-Verein nimmt Arbeit in Deutschland wieder auf

Er kündigte an, dass sein Verein zu der Praxis zurückkehren werde, die bis zur Einführung des jetzt für nichtig erklärten Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches möglich gewesen sei. „Wir können wieder genau so Sterbehilfe leisten wie bis zum November 2015. Und das ist für uns als Verein natürlich eine Freude.“

Aber vor allem sei es eine Freude für die kranken Mitglieder des Vereins und für Menschen, die sich darüber Gedanken machen, wie sie auf ihre eigene Krankheit reagieren, ob Suizidüberlegungen eine Rolle spielen.

Hamburg: Präsident der Ärztekammer warnt vor Kommerzialisierung

Das Bundesverfassungsgericht habe in der Begründung gesagt, dass oftmals allein das Wissen um die Möglichkeit der Sterbehilfe einen entlastenden und damit lebensfördernden Aspekt habe. Dafür sei man dankbar.

Auch der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Dr. Pedram Emami, äußerte sich zum Urteil: „Die kommerziell orientierte Form der Sterbehilfe sollte dabei auch weiterhin rechtssicher unterbunden werden.“ Die Aufgabe der Ärzte sei es, Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen. Ärzte dürfen nicht gezwungen werden, Beihilfe zum Suizid zu leisten. (dpa/sr)

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