„Sex on Demand“: NDR darf Vorwurf gegen Reichelt nicht wiederholen
Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat am Landgericht Hamburg einen juristischen Teilerfolg gegen den NDR errungen: Der Sender darf ein knappes Dutzend Passagen aus dem TV-Beitrag „Julian Reichelt und die Frauen: ‚Bumsen, belügen, wegwerfen‘“ nicht weiter verbreiten, der im Februar in der Sendung „Reschke Fernsehen“ ausgestrahlt worden war. Laut NDR habe der zentrale Vorwurf gegen Reichelt aber Bestand.
Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat am Landgericht Hamburg einen juristischen Teilerfolg gegen den NDR errungen: Der Sender darf ein knappes Dutzend Passagen aus einem TV-Beitrag nicht weiter verbreiten. Laut NDR habe der zentrale Vorwurf aber weiter Bestand.
Julian Reichelt, der ehemalige Chefredakteur der „Bild“-Zeitung, hat im Rechtsstreit mit dem NDR einen Teilerfolg errungen. Wie das Landgericht Hamburg auf MOPO-Anfrage bestätigte, wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, die dem Sender „die Verbreitung einzelner Aussagen“ aus einem TV-Beitrag verbietet. Während Reichelts Anwalt Ben Irle davon spricht, das Gericht habe dem NDR verboten, einen „frei erfundenen Vorwurf“ zu verbreiten, widerspricht der Sender und wirft Irle seinerseits vor, die Unwahrheit zu sagen.
Stein des Anstoßes war der Beitrag „Julian Reichelt und die Frauen: ‚Bumsen, belügen, wegwerfen‘“, der im Februar in der Sendung „Reschke Fernsehen“ ausgestrahlt worden war. In diesem geht es um das Gebaren Reichelts bis zu seiner Entlassung als „Bild“-Chefredakteur.
NDR darf elf Passagen aus Beitrag über Ex-„Bild“-Chef Reichelt nicht wiederholen
Der NDR habe, so heißt es in dem Beitrag, mit rund 50 Beteiligten aus Reichelts Umfeld gesprochen. Auch der Anwalt einer der Frauen, die Reichelt erhebliche Vorwürfe machen, kommt zu Wort. Christian-Oliver Moser von der Kanzlei Irle Moser spricht im Zusammenhang mit Reichelts Verhalten davon, dass es nicht „um ganz wenige Einzelfälle“ gehe – sondern seiner Ansicht nach um „systematischen Machtmissbrauch“.
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Genau dieser Vorwurf, sei laut Mosers Kanzler-Partner Irle aber „frei erfunden“. Zum Beweis verweist er darauf, dass der NDR gemäß der Verfügung elf Passagen des halbstündigen Beitrags weder wiederholen noch weiter online zur Verfügung stellen dürfe. Ansonsten drohe eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro.
Vorwurf des „Sex on Demand“ sei „frei erfunden und damit unwahr“
Dazu gehöre auch der Vorwurf „des ‚Sex on Demand‘, wonach Julian Reichelt eine Mitarbeiterin um 2 Uhr morgens per Textnachricht aufgefordert haben soll, sofort in sein Hotelzimmer zu kommen, wo es dann zum schnellen Sex gekommen sei. „Ein Vorwurf, der sich als frei erfunden und damit unwahr widerlegen lässt.“
Der NDR widerspricht dieser Einschätzung: Tatsächlich, so heißt es auf MOPO-Anfrage vom Sender, halte das Gericht „die zentralen Punkte der Berichterstattung – Äußerungen über Machtmissbrauch durch Julian Reichelt und Äußerungen über die Weitergabe von Informationen während des Compliance-Verfahrens“ für zulässig. Dazu zähle auch die Einschätzung des Gerichts, die Aussage „Julian Reichelt hatte schon während des Verfahrens gegen ihn Zugang zu Informationen, die er nie hätte haben dürfen“ sei nicht zu untersagen.
Deswegen wirft der NDR Reichelts Anwalt vor, in einem zentralen Punkt die Unwahrheit zu sagen: „Die Darstellung des Reichelt-Anwalts Ben Irle, der davon spricht, dass das Landgericht Hamburg angeblich den ‚frei erfundenen Vorwurf des Machtmissbrauchs‘ untersagt habe, ist also unwahr.“ Auch gegen den Beschluss, der dem NDR die Wiedergabe einzelner Aussagen untersagt, werde der Sender Widerspruch einlegen.