• Der Angeklagte Marian M. versteckte sein Gesicht hinter einem Papierstapel. Er äußerte sich am ersten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen. 
  • Foto: RUEGA

Nach Schlägerei mit Todesfolge : Angeklagter schweigt – sein Anwalt kritisiert Polizei

Knapp fünf Monate nach einer brutalen Prügelei auf dem Kiez beginnt am Hamburger Landgericht das Verfahren gegen den vermeintlichen Täter. Als Folge der Gewalttat im März dieses Jahres war ein 60-Jähriger ums Leben gekommen.

Am Abend des 13. März war es gegen 23.40 Uhr an der Hein-Hoyer-Straße vor dem Restaurant „Piceno“ zu einer Prügelei gekommen. Ein 60-jähriger Mann ging nach einem Faustschlag zu Boden und schlug mit dem Hinterkopf auf dem Bordstein auf.

Trotz Reanimation durch Beamte vor Ort und intensiv-medizinischer Behandlung verstarb er eine Woche später in der Asklepios Klinik St. Georg.

Faustschlag mit Todesfolge: Angeklagter war der Polizei bekannt

Im Zuge der noch in der Nacht eingeleiteten Fahndung konnte der gebürtige Rumäne Marian M. (47) als Tatverdächtiger festgenommen werden. Seitdem sitzt er in Hamburg in Untersuchungshaft. 

M. lebt seit vier Jahren in Hamburg und wurde bereits 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Am 14. Mai erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das wird jetzt verhandelt. 

Mutmaßlicher Täter äußert sich nicht – sein Anwalt kritisiert Polizei

Zum Prozessauftakt zeigte sich der Beschuldigte reserviert. Zum Sachverhalt würde er sich einstweilig nicht äußern, ließ er durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Kirmeß, mitteilen. Außerdem stellte Kirmeß in Frage, ob sein Mandat von der Polizei in der Tatnacht ausreichend belehrt wurde. M. wird vor Gericht außerdem durch einen Dolmetscher unterstützt.

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Als Nebenklägerin tritt die Tochter des Verstorbenen auf – auch sie äußerte sich bisher nicht, zeigte sich aber sichtlich betroffen im Gerichtssaal.

Es sind weitere elf Verhandlungstage angesetzt, an denen unter anderem auch zwei vermeintliche Begleiter des Opfers befragt werden sollen.

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