Brautpaar bei der Hochzeit
  • Die Regeln für Hochzeiten sind in Hamburg deutlich strenger als in anderen Ländern. (Symbolbild)
  • Foto: imago images

Hamburger Brautpaar kippt Tanzverbot auf seiner Hochzeit

Der Hochzeitswalzer scheint gerettet: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag eines Brautpaares stattgeben, das sich gegen das Corona-Tanzverbot bei Privatfeiern gewehrt hatte (Az. 14 E 3490/21). Bei einer Feier in geschlossener Gesellschaft mit überwiegend geimpften Gästen sei ein absolutes Tanzverbot nicht mehr gerechtfertigt.

Das Paar will am 20. August in einem Hamburger Hotel seine Hochzeit feiern, mit 51 Gästen über 14 Jahren, von denen 41 vollständig geimpft sind, also nicht „zählen“. Laut Verwaltungsgericht handelt es sich damit um eine private Feierlichkeit mit bis zu zehn Personen im Sinne der Eindämmungsverordnung. Das Tanzverbot für Privatfeiern erweise sich nach der Prüfung als unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, so die Richter. 

Es gebe zwar private Partys, bei denen das Tanzverbot gerechtfertigt ist, weil sich veranstaltungsfremde (ungeimpfte) Personen unkontrolliert unter die Tanzenden mischen könnten. Nach Auffassung der Kammer gehe aber von der von den Antragstellern geplanten Hochzeitsfeier ein derart niedriges Infektionsrisiko aus, dass das absolute Tanzverbot nicht mehr gerechtfertigt sei. Da es sich hier um eine geschlossene Gesellschaft in einem separaten Veranstaltungssaal mit engen persönlichen Bindungen zahlreicher Gäste untereinander handele, sei es so gut wie ausgeschlossen, dass sich andere, nicht geladene Gäste zu der Veranstaltung gesellten. Zugleich führten die zahlreichen vorgesehenen Schutzmaßnahmen dazu, dass für das im Veranstaltungsraum eingesetzte Hotelpersonal durch das Tanzen der Gäste im Vergleich zum ohnehin gegebenen Infektionsrisiko durch das Bedienen der Hochzeitsgesellschaft kein relevant erhöhtes Infektionsrisiko zu erkennen sei.

Gegen die Entscheidung kann die Stadt Hamburg Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

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