Schlitterpartie durch Hamburg: So teuer kann es für Streu-Muffel werden
Der Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen wird in diesen Tagen zur Rutschpartie: Der Schnee und die Minusgrade sorgen für spiegelglatte Gehwege. Eigentlich müssen die Hausbesitzer dafür sorgen, dass die Wege ausreichend gestreut sind – doch in Eimsbüttel machen das die wenigsten, beklagt ein Anwohner. Wer seiner Winterdienstpflicht nicht nachgeht, dem droht ein richtig saftiges Bußgeld.
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Der Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen wird in diesen Tagen zur Rutschpartie: Der Schnee und die Minusgrade sorgen für spiegelglatte Gehwege. Eigentlich müssen die Hausbesitzer dafür sorgen, dass die Wege ausreichend gestreut sind – doch in Eimsbüttel machen das die wenigsten, beklagt ein Anwohner. Wer seiner Winterdienstpflicht nicht nachgeht, dem droht ein richtig saftiges Bußgeld.
„Es ist sehr gefährlich“, schimpft Ansgar H.. Der 40-Jährige ist viel zu Fuß in Eimsbüttel unterwegs und habe in diesen Tagen wegen der Glätte nicht mehr problemlos über die Gehwege in Eimsbüttel gehen können, erzählt er der MOPO. Durch den Schnee und die Minusgrade hat sich eine dicke Eisschicht auf den Wegen gebildet.
Winterdienst in Eimsbüttel: „In manchen Straßenzügen macht das niemand!“
Ansgar H. sorgt sich vor allem um ältere Menschen, die ohnehin schon schlecht auf den Beinen sind. Er habe beobachtet, dass sich in Eimsbüttel in den vergangenen Jahren immer weniger Leute um den Winterdienst kümmern. Der 40-jährige Wirtschaftsingenieur sagt: „In manchen Straßenzügen macht das niemand!“
Damit Fußgänger trotz des Eises sicher unterwegs sein können, sind Hausbesitzer verpflichtet, Schnee zu räumen und die Wege zu streuen. So sieht es das Hamburgische Wegegesetz vor. Konkret gilt: Gehwege entlang des Grundstücks müssen nach dem Ende des Schneefalls beziehungsweise sofort nach dem Entstehen von Eisglätte geräumt werden.
„Der Schnee ist dabei am Gehwegrand oder außerhalb von Treppen so anzuhäufen, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird“, schreibt die Hamburger Stadtreinigung auf ihrer Website. Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzendem Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr müsse bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – geräumt und gestreut werden.
Wer seinen Winterdienstpflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit: Stürzt eine Person auf dem glatten Gehweg, können Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld geltend gemacht werden – und zwar in Höhe von bis zu 50.000 Euro! Die tatsächliche Höhe einer Geldbuße sei allerdings im Einzelfall immer von den tatsächlichen Umständen abhängig, teilte das Bezirksamt Eimsbüttel der MOPO mit.
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Die Stadtreinigung ist nicht für Gehwege verantwortlich – sie kümmert sich hauptsächlich um Hauptstraßen und Verbindungsstraßen mit Busverkehr sowie um Fußgängerüberwege, Bushaltestellen und um ein ausgewähltes Radwegenetz.
Übrigens: Das Verwenden von Tausalz ist laut Wegerecht verboten. Stattdessen sei bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen – zum Beispiel Sand, Splitt oder Granulat.