Fußgänger stirbt bei Unfall, Fahrer hält nicht an – warum das Urteil mild ausfällt
Am Ende beteuert er, wie sehr ihm das alles leid tut: Im Oktober 2020 erfasst Henry P. (Name geändert) einen Fußgänger (25) in Wandsbek mit seinem Auto. Er fährt weiter, der 25-Jährige stirbt. Kurz darauf stellt sich der Fahrer der Polizei. Am Mittwoch sitzt er schließlich im Amtsgericht Wandsbek auf der Anklagebank. Das Urteil: Eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro und drei Monate Fahrverbot. Ein mildes Urteil?
Sonntagabend, der 25. Oktober 2020, 20.53 Uhr: Henry P. fährt die Wandsbeker Chaussee entlang – der Tacho zeigt eine Geschwindigkeit von 60 km/h an. In Höhe der Brauhausstraße passiert es: P. erfasst einen 25-Jährigen, der laut Aussage eines Zeugen bei Rot über die Straße gegangen ist. Das Opfer wird rund 50 Meter vom Fahrzeug mitgeschleift, bleibt schwer verletzt liegen, stirbt wenig später im Krankenhaus.
Angeklagter in Hamburg: „Es tut mir so leid, mich verfolgt das bis heute“
Am Ende beteuert er, wie sehr ihm das alles leid tut: Im Oktober 2020 erfasst Henry P. (Name geändert) einen Fußgänger (25) in Wandsbek mit seinem Auto. Er fährt weiter, der 25-Jährige stirbt. Kurz darauf stellt sich der Fahrer der Polizei. Am Mittwoch sitzt er schließlich im Amtsgericht Wandsbek auf der Anklagebank. Das Urteil: Eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro und drei Monate Fahrverbot. Ein mildes Urteil?
Sonntagabend, der 25. Oktober 2020, 20.53 Uhr: Henry P. fährt die Wandsbeker Chaussee entlang – der Tacho zeigt eine Geschwindigkeit von 60 km/h an. In Höhe der Brauhausstraße passiert es: P. erfasst einen 25-Jährigen, der laut Aussage eines Zeugen bei Rot über die Straße gegangen ist. Das Opfer wird rund 50 Meter vom Fahrzeug mitgeschleift, bleibt schwer verletzt liegen, stirbt wenig später im Krankenhaus.
Angeklagter in Hamburg: „Es tut mir so leid, mich verfolgt das bis heute“
Mittwoch, 15. Dezember 2021: Henry P. sitzt im Gerichtssaal neben seinem Verteidiger. Als die Anklage verlesen wird, schaut der 22-Jährige die meiste Zeit zu Boden. Die Staatsanwaltschaft wirft P. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und unterlassene Hilfeleistung vor. Henry P. ist geständig: „Es tut mir so leid, mich verfolgt das bis heute.“ Nach dem Vorfall habe er unter Schlafstörungen gelitten. Seinen damaligen Job als Auslieferungsfahrer könne er derzeit nicht ausüben.
Warum er einfach weitergefahren sei, will die Richterin wissen. „Ich habe den Mann zu spät gesehen und konnte nicht reagieren. Ich war total geschockt. Als mir klar geworden ist, dass die Person stärker verletzt sein könnte, habe ich angehalten und meinen Vater angerufen. Wir sind dann sofort zusammen zur Polizeiwache gefahren“, so der Angeklagte. Eine Untersuchung ergab, dass er weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss stand. Im Blut des Opfers konnte wiederum Alkohol nachgewiesen werden.
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Der 22-Jährige muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zahlen (120 Tagessätze à 10 Euro). Seinen Führerschein bekommt er in drei Monaten zurück. Die Richterin begründet das Urteil mit Schuldlosigkeit. „Ich möchte Ihnen noch mit auf den Weg geben, dass Sie nicht Schuld an dem Unfall sind. Den Tod des Mannes haben Sie ebenfalls nicht zu verantworten“, sagt die Richterin zum Angeklagten. Ein Gutachten habe ergeben, dass der 25-Jährige nicht hätte gerettet werden können. Die Reue und das frühzeitige Geständnis hätten das Strafmaß gemildert.