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  • Schandfleck oder Denkmal? Bei diesem Klohäuschen auf dem Friedhof Ohlsdorf gehen die Meinungen auseinander.
  • Foto: Georg Wendt/dpa

Doch kein Denkmalschutz: Wird das Ohlsdorfer Klohäuschen jetzt abgerissen?

Ohlsdorf –

Der Weg für einen Abriss ist frei: Das verwahrloste ehemalige Klohäuschen am Ohlsdorfer Friedhof steht nach neuen Angaben des Hamburger Senats doch nicht unter Denkmalschutz. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Sandro Kappe sei etwas missverständlich, teilte die Kulturbehörde am Montag mit.

Das Häuschen befinde sich zwar innerhalb des Gartendenkmals Ohlsdorfer Friedhof, stehe aber selber nicht unter Denkmalschutz. „Aus Sicht des Denkmalschutzamtes steht einem Abriss nichts im Wege“, erklärte ein Behördensprecher. Kappe hatte zuvor gefordert, das Toilettenhäuschen abreißen zu lassen. Die Ruine sei für Spaziergänger am See ein Schandfleck.

Ohlsdorfer Klohäuschen doch nicht unter Denkmalschutz

Die Bezirksversammlungen von Wandsbek und Hamburg-Nord haben nach Angaben der CDU bereits den Abriss des Gebäudes beschlossen, da es den Blick am Bramfelder See verschandele. Doch der Senat hatte in seiner Antwort erklärt, dass kein Abriss geplant sei. „Das Gebäude weist aktuell keinen Sanierungsbedarf auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand.“ Außerdem unterliege es wie der gesamte Friedhof dem Denkmalschutz, hieß es in der damaligen Antwort.

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Seit Ende der 90er Jahre ist das mit Graffiti bemalte Toilettenhäuschen stillgelegt. Die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom wurden vor langer Zeit gekappt. Nach Einschätzung der Hamburger Stadtreinigung lohnt sich eine Renovierung nicht. Das Gebäude sei „kein schöner Anblick“, sagte auch ein Friedhofsprecher, aber ein Abriss würde Geld kosten.

Ohlsdorfer Friedhof: Klohäuschen liegt auf der Grenze zweier Bezirke

Eine Ursache der andauernden Friedhofsruhe im Klohäuschen ist seine Lage: Verwaltungsrechtlich steht es zwischen allen Stühlen. Es gehört zwar dem städtischen Unternehmen Hamburger Friedhöfe, befindet sich aber ganz am Rande des berühmten Parkfriedhofs und genau auf der Grenze zwischen den Bezirken Wandsbek und Nord. Würde ein Pächter das Gebäude gastronomisch nutzen wollen, müsste er sich die Genehmigung, Tische rauszustellen, im Bezirksamt Wandsbek holen, den Einbau einer neuen Toilette aber beim Bezirksamt Nord beantragen.

„Der Standort ist gut, aber nicht so gut, dass er risikolos betrieben werden könnte“, erklärte der Friedhofsprecher. Die verzwickte Situation könnte dem Ex-Klo eine längere Ruhezeit bescheren als die auf dem Friedhof üblichen 25 Jahre. (dpa/mhö)

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