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FFP2-Maske
  • Ab Februar gilt im Norden Deutschlands: keine Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr.
  • Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat

Der Norden lockert: Diese Corona-Maßnahmen entfallen ab Februar

Schleswig-Holstein legte vor, jetzt zieht der restliche Norden nach: Ab Februar entfällt in allen nördlichen Bundesländern die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Auch bei der Isolationspflicht und im Fernverkehr wird sich einiges ändern. Was geht, was bleibt – die MOPO schafft einen Überblick.

Schleswig-Holstein ist sie seit dem ersten Januar los: die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch die Isolationspflicht hatte Deutschlands Nordlicht bereits im November vergangenen Jahres abgeschafft. Hamburg und weitere Bundesländer im Norden Deutschlands wollen diesem Beispiel nun ab Februar folgen.

1. Februar: Isolationspflicht entfällt weitestgehend

Mit dem ersten Februar läuft in Hamburg die bisherige Corona-Eindämmungsverordnung aus. Das bedeutet: Keine Maskenpflicht mehr im ÖPNV und auch die Isolationspflicht wird aufgehoben. Bisher galt bei einem positiven Testergebnis, sich für fünf Tage in Isolation zu begeben.

Auch in Niedersachsen und Bremen entfällt die Isolationspflicht ab ersten Februar. In allen drei Bundesländern wird jedoch empfohlen, sich bei typischen Corona-Symptomen weiterhin zu testen und im Krankheitsfall möglichst Zuhause zu bleiben. Mecklenburg-Vorpommern hält voraussichtlich noch bis Anfang März an der Isolationspflicht fest.

2. Februar: Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr entfällt

Ab dem zweiten Februar werden auch im ÖPNV in Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern keine Masken mehr benötigt. Zusätzlich entfällt die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen. Es wird Reisenden dennoch weiterhin empfohlen, eine Maske zu tragen.

Zeitgleich wird auch die Arbeitsschutzverordnung am zweiten Februar aufgehoben. Diese gewährleistete bisher die Organisation von Hygienekonzepten und Infektions-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Nicht alle Corona-Regeln werden verabschiedet

Wichtig ist: Die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen bleibt bundeseinheitlich bestehen. Ab dem Alter von 14 Jahren muss in diesen Einrichtungen also weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren reicht die medizinische Maske.

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Ein Besuch im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung erfordert zudem den Nachweis von einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test. Die Kosten für einen solchen Test werden jedoch nur noch bis einschließlich 28. Februar vom Bund getragen. Ab ersten März werden präventive Corona-Testungen dann nicht mehr staatlich übernommen. Darunter fallen neben Bürgertests, beispielsweise auch vorsorgliche Tests vor der Aufnahme in Gesundheitseinrichtungen.

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