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„Ahnungslos“: Wie der Richter Gzuz-Anwalt Christopher Posch verbal fertig machte

„Ahnungslos“, „unvorbereitet“, „den Mandanten versenkt“– wie Amtsrichter Johann Krieten am Dienstag in der öffentlichen Urteilsbegründung gegen den Rechtsanwalt von Rapper Gzuz ätzt, das kommt einer verbalen Vernichtung gleich. Christopher Posch ist selbst ein Promi, hatte eine eigene Sendereihe auf RTL – auch das wurde zur Zielscheibe des richterlichen Spottes.

„Sie sind durch das Verfahren geirrlichtert“, wandte sich der Richter in seiner Urteilsbegründung direkt an Verteidiger Posch. Dieser habe blind agiert wie beim Spiel Schiffeversenken: „Aber der einzige, den Sie versenkt haben, ist Ihr Mandant.“ Ohne Aktenkenntnis sei Posch durchs Verfahren „gestolpert“: „Sie haben Beweisanträge gestellt, ohne sich mit der Strafprozessordnung auseinanderzusetzen.“

Wie der Richter den Gzuz-Anwalt verbal fertig machte

Außerdem habe der Anwalt „Zeugen bewusst in eine Falschaussage laufen lassen“, eine Anspielung auf mehrere Entlastungszeugen, die im Verfahren unvermittelt aufgetaucht waren. Dann der finale Schlag: „Bei Ihrem Plädoyer habe ich gedacht, ich sitze in einer TV-Aufzeichnung und der Regisseur ist mit der Aufnahme nicht zufrieden, weil sie immer wieder dasselbe gesagt haben.“

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Rechtsanwalt und Fernsehdarsteller Christopher Posch verteidigte Rapper Gzuz vor dem Amtsgericht.

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picture alliance / Horst Galusch

Posch saß während der Richter-Attacke mit versteinerter Miene neben seinem Mandanten. Dem riet der Richter mit gespielter Fürsorge: „Für die nächste Instanz brauchen Sie einen Anwalt, der gut vorbereitet in die Verhandlung geht.“

TV-Anwalt Christopher Posch: Spott von Amtsrichter Krieten

Schon zuvor hatte Krieten sich immer wieder über die TV-Karriere des Verteidigers lustig gemacht („Wir verhandeln hier nach der Strafprozessordnung und nicht nach einem Drehbuch“).

Im Video: So gab sich Gzuz vor Gericht

Auch der Umstand, dass Posch seinem Mandanten ermöglichte, den Presseauflauf im Gericht für seinen Insta-Kanal zu filmen, stieß bei dem Richter übel auf. Besucher und Angeklagte müssen ihr Handy beim Betreten des Gerichtes abgeben. Für Krieten stand fest: Der TV-Anwalt hatte das Telefon seines Mandanten hineingeschmuggelt.

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Das gibt Ärger: Eigentlich müssen Angeklagte und Besucher ihr Handy beim Betreten des Gerichtes abgeben.

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Das Verhältnis Krieten-Posch war von Anfang an zum Zerreißen gespannt. Posch hat nicht nur vier erfolglose Befangenheitsanträge gegen den Richter gestellt, sondern auch eine Strafanzeige: wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung – so ziemlich der schlimmste Vorwurf, den man einem Richter machen kann. Grund: Krieten hatte den Rapper in U-Haft gesteckt, nachdem der im März zu spät zu seinem Prozess erschienen war. Die Strafanzeige liegt noch bei der Staatsanwaltschaft.

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