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  • Bei der Demo „Leave no one behind“ versammelten sich am Rathausmarkt 300 Teilnehmer – mit ausreichend Corona-Abstand.
  • Foto: dpa

750 gegen 300 Teilnehmer: Warum darf eine Demo doppelt so groß wie die andere sein?

Diese Corona-Demos sorgen für Fragezeichen. Nach juristischen Auseinandersetzungen sind in Hamburg am Wochenende zwei größere Protestaktionen erlaubt worden. Allein, warum durften bei der einen Veranstaltung nur 300 Menschen teilnehmen, bei der anderen jedoch 750 Personen?

Grundsätzlich möchte der Senat aktuell eigentlich keine größeren Menschenansammlungen in unserer Stadt, um den Infektionsschutz sicherzustellen. Deswegen wurden auch die für Samstag geplanten Veranstaltungen zunächst untersagt.

Corona-Schutz: Hamburg will keine großen Demos

Weder die Flüchtlingsdemo „Leave no one behind“ auf dem Rathausmarkt mit 900 Teilnehmern noch die Anti-Corona-Demo „Mahnwache für das Grundgesetz“ mit mehr als 3000 Teilnehmern am Rödingsmarkt wurden von der Versammlungsbehörde erlaubt – zum Unverständnis der Anmelder, die vors Verwaltungsgericht zogen.

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Mit Erfolg. Zuerst genehmigten die Richter die Flüchtlingsdemo in vollem Umfang, woraufhin die Stadt umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichte. Hintergrund war vor allem, dass der Rathausmarkt als Veranstaltungsort einer Art Hexenkessel gleicht, wo der Infektions-Abstand zwischen den Teilnehmern und möglichen Zuschauern nur schwer zu gewährleisten ist.

Hamburg: Corona-Demo hat mehr Platz als Flüchtlingsdemo

Erst später genehmigte das Verwaltungsgericht auch die Anti-Corona-Demo, jedoch nur mit 750 Teilnehmern.

Als kurz darauf auch das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Flüchtlingsdemo – allerdings mit nur 300 Teilnehmern – stattfinden darf, verzichtete die Stadt im Fall der Anti-Corona-Demo auf einen Gang vor Oberverwaltungsgericht.

Wohl, weil diese Demo bereits unmittelbar vor der Tür stand – und räumlich auch besser zu handhaben war, schließlich bieten der Rödingsmarkt und die Ludwig-Erhard-Straße weite Räume, damit die Demo-Teilnehmer die Abstände einhalten können.

Was zunächst wie ein willkürlicher Umgang mit den Protest-Aktionen ausgesehen haben mag, lässt sich unterm Strich also mit den unterschiedlichen Veranstaltungsorten und dem zeitlichen Ablauf der Demo-Anmeldungen erklären. Ob das Oberverwaltungsgericht bei einer Beschwerde durch die Stadt die Teilnehmerzahl der Anti-Corona-Demo ebenfalls auf 300 Personen reduziert hätte, ist unterdessen wohl ein Fall für die Glaskugel.

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