„Niemals Freund niemals Helfer – ganz Hamburg hasst die Polizei“-Choreo auf der HSV-Nordtribüne

Am 25. Februar 2024 sorgten einige HSV-Fans mit Bannern und einer Choreo gegen die Polizei für Aufsehen. Foto: IMAGO/Fussball-News Saarland

Polizeihelm mit Blut: HSV-Fan versäumt Gerichtstermin – Haftbefehl

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Die Fans des HSV sorgen regelmäßig für Schlagzeilen. Größtenteils geht es dabei um die gute Stimmung, die Treue oder die beeindruckenden Choreos, die die Anhänger regelmäßig zur Schau stellen. Aber es sind nicht immer positive Nachrichten. Im Frühjahr 2024 kam es bei einem Spiel im Volksparkstadion zu einem unschönen Ereignis, das eine polizeiliche Ermittlung nach sich zog. Mehr als zwei Jahre später hätte der heute 35-jährige Angeklagte vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona erscheinen sollen. Von ihm fehlte vor Ort jedoch jede Spur. Das hat Folgen.

Was war passiert? Am 25. Februar 2024 traf der HSV am 23. Spieltag der damaligen Zweitliga-Saison auf die SV Elversberg. Beim HSV-Debüt von Steffen Baumgart, der damals den zunächst als Interimstrainer tätigen Merlin Polzin abgelöst hatte, lief es aus sportlicher Sicht gut für die Rothosen. Mit 1:0 schlugen sie Elversberg. Neben dem Platz und speziell auf der Nordtribüne sorgten HSV-Fans hingegen für unschöne Szenen.

HSV-Fans zeigten eine gegen die Polizei gerichtete Choreo

Bei einer großen Choreo formten HSV-Anhänger die Buchstaben „ACAB“ („All Cops Are Bastards“ – zu Deutsch: „Alle Bullen sind Schweine“). Dazu gab es ein Banner mit der Aufschrift: „Niemals Freund, niemals Helfer – ganz Hamburg hasst die Polizei“. Es folgten Kritik aus der Politik sowie die polizeiliche Untersuchung von Räumen im Volksparkstadion, die von HSV-Ultras genutzt worden waren.

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Für noch mehr Unmut sorgte ein Banner, das ein damals 33-Jähriger neben der Choreo hochgehalten haben soll. Es zeigte einen kaputten Polizeihelm, aus dem zersplitterten Visier lief Blut. Entsprechend leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. „Es geht um den Verdacht des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten“, bestätigte eine Sprecherin damals gegenüber der MOPO.

Der Angeklagte erschien am Mittwoch nicht vor Gericht

Nun, mehr als zwei Jahre später, hätte sich der mittlerweile 35-jährige T. an diesem Mittwoch um 13 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona verantworten sollen. Es ging um die Frage, ob es sich bei dem Banner um eine von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerung, oder um einen Aufruf zu Straftaten gehandelt habe. Durch vorherige Straftaten des Angeklagten drohte ein Bewährungswiderruf. Laut Anklage habe die Aktion von T. darauf abgezielt, „gewaltbereite Hooligans zu Körperverletzungen/tätlichen Angriffen zum Nachteil von im Stadion eingesetzten Polizeibeamten zu motivieren“.

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Unter dem Aktenzeichen 324 Ds 18/26 war jetzt im Saal 201 ein Prozess angesetzt. Nach 15 Minuten des Wartens und der mehrfach versuchten Kontaktaufnahme durch den anwesenden Verteidiger mit T. fehlte von dem Angeklagten aber nach wie vor jede Spur. Das unentschuldigte Fehlen des Angeklagten hatte die Erlassung eines Haftbefehls zur Folge. Dem HSV-Fan droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren – oder eine Geldstrafe.

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