„Nachweislich unwahr“: HSV kontert neue Aussagen von Ex-Boss Kuntz drastisch
Es wird allmählich zum Ping-Pong-Spiel. Jede Äußerung, mit der sich Ex-HSV-Boss Stefan Kuntz gegen die Vorwürfe sexueller Belästigung und seine zum Ende des vergangenen Jahres erfolgte Freistellung zu wehren versucht, wird vom Aufsichtsrat des HSV deutlich ausgekontert. So war es nach seinem Instagram-Statement. So ist es auch dieses Mal. In einer weiteren Stellungnahme nimmt das Kontrollgremium direkt Bezug zu den Einlassungen, die der 63-Jährige gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ getätigt hat, und nennt weitere Details. Es ist längst eine Schlammschlacht.
Der Rat sah sich erneut zum Handeln gezwungen, wie er in seinem Statement, das am Montagnachmittag auf der Homepage des HSV erschien, deutlich macht. In dem Schreiben führt das Gremium aus, dass Kuntz sich „zahlreiche schwerwiegende Pflichtverletzungen“ geleistet habe, „die jeden verantwortungsvollen Aufsichtsrat zum Handeln veranlassen mussten“.
HSV-Aufsichtsrat bekräftigt: „Schwerwiegende Pflichtverletzungen“
Dem Eindruck, dass es Äußerungen und Handlungen im Graubereich gewesen sein könnten, dass es um Missverständnisse zwischen Kuntz und den fünf Mitarbeiterinnen gehen könnte, die intern das vermeintliche Fehlverhalten des entlassenen Sportvorstandes zur Sprache gebracht hatten, widerspricht der Aufsichtsrat vehement. Das Gremium weist erneut darauf hin, dass es sich um „schwerwiegende Pflichtverletzungen“ gehandelt habe. „Die Verantwortung für die bei uns tätigen Mitarbeitenden und die Verteidigung der Werte des HSV geboten ein rasches und konsequentes Handeln des Aufsichtsrates“, heißt es in dem Schreiben.
Kern der Einlassungen von Kuntz in der „Süddeutschen Zeitung“ war, dass er den Aufsichtsrat zweimal gebeten oder gedrängt habe, dass er sich zu den Vorwürfen äußern wolle. Diese Möglichkeit sei ihm nicht eingeräumt worden. Das sei „nachweislich unwahr“, kontern die Aufsichtsräte und führen dies detailliert aus: „Am 18. Dezember wurde Stefan Kuntz förmlich über die Untersuchung informiert; am 19. Dezember wurden seinen damaligen Anwälten in anonymisierter Form die Inhalte sämtlicher bis dahin vorliegender Zeugenaussagen mitgeteilt.“
Möglichkeit zur Stellungnahme: HSV widerspricht Kuntz
Tatsächlich sei Kuntz beim Heimspiel des HSV gegen Eintracht Frankfurt am 20. Dezember auf Mitglieder des Aufsichtsrates zugekommen und habe mitgeteilt, Stellung nehmen zu wollen, heißt es. Das aber sei nicht abgelehnt worden, wie von der Kuntz-Seite suggeriert. Im Gegenteil. Ihm seien „über seine Anwälte zwei Termine (22./23. Dezember) für die Anhörung angeboten; hierauf gingen Stefan Kuntz und seine Anwälte nicht ein. In der Folge unterbreitete der HSV-Aufsichtsrat auf Wunsch von Stefan Kuntz bis zum 27. Dezember zwei weitere konkrete Anhörungstermine, die von Stefan Kuntz oder seinen Anwälten verschoben oder abgesagt wurden“.
Am 27. Dezember habe Kuntz den Aufsichtsrat über einen Wechsel seiner Anwälte informiert. Er habe um einen Anhörungstermin am 29. Dezember ab 11 Uhr gebeten. „Diesen Termin hat der Aufsichtsrat gegenüber den neuen Anwälten bestätigt“, schreibt der HSV.
Kuntz war bei Verhandlung über Aufhebungsvertrag nicht anwesend
Am Vorabend dieses Termins habe Kuntz dann über seine Anwälte mitgeteilt, „doch nicht mehr für eine Anhörung zur Verfügung zu stehen und den Termin stattdessen für die Verhandlung des Aufhebungsvertrages nutzen zu wollen. Eine Anwesenheit bei diesem Termin lehnte Stefan Kuntz ab“. Seinen neuen Anwälten sei in diesem Termin angeboten worden, „die bis dato ermittelten Vorwürfe erneut detailliert mitzuteilen. Die neuen Anwälte von Stefan Kuntz lehnten dies ab und teilten mit, die Vorwürfe seien ihnen bekannt“.
Auch eine weitere Behauptung von Kuntz wird vom Aufsichtsrat ausgekontert. Dessen Äußerungen in der „Süddeutschen Zeitung“ hatten darauf hingedeutet, dass Henrik Köncke oder Michael Papenfuß, die ihn am 18. Dezember über die Vorwürfe unterrichteten, ihm mitgeteilt hätten, dass eine Anhörung dafür sorgen könnte, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe dadurch öffentlich bekannt werden könnten. Hierzu schreibt der Aufsichtsrat: „Tatsächlich wurde ihm gesagt, dass eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung eine Möglichkeit sei, eine längere und möglicherweise öffentlich werdende Untersuchung zu vermeiden. Ob dies sinnvoll sei, könne er, da er die Berechtigung der Vorwürfe kenne, selbst am besten beurteilen. Auf dieser Grundlage hat sich Stefan Kuntz, beraten durch mehrere Anwälte, aus freien Stücken für den Abschluss der Aufhebungsvereinbarung entschieden.“

In diesem Zusammenhang habe Kuntz über seine Anwälte die Rücknahme seiner Strafanzeige vorschlagen lassen, „damit der Wunsch, die Trennung diskret zu kommunizieren, nicht vereitelt wird“.
HSV-Aufsichtsrat bezeichnet Inhalt der Strafanzeige von Kuntz als „nachweislich unwahr“
Der Inhalt der Strafanzeige gegen unbekannt wegen Stalkings, die Kuntz am 12. Dezember bei der Hamburger Staatsanwaltschaft gestellt hatte, war dem Aufsichtsrat nach eigenen Angaben seit dem 30. Dezember bekannt. Der Inhalt dieser Anzeige sei „mindestens in Teilen nachweislich unwahr“. Kuntz zog die Anzeige über eine Anwältin am 8. Januar zurück. Im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ hatte der Europameister von 1996 mehrere auf Zetteln angebrachte Liebesbotschaften präsentiert, die die Vermutung aufkommen lassen konnten, dass er von zumindest einer HSV-Mitarbeiterin begehrt worden war.
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Am Ende seiner Ausführungen schreibt der Aufsichtsrat des HSV, dass er die erneuten „öffentlichen Richtigstellungen“ für „bedauerlich“ halte. Diese sei aber im Interesse sämtlicher betroffener Personen erforderlich gewesen. Ob sich Kuntz im aktuellen Ping-Pong-Spiel nun gedrängt sieht, zum Statement des HSV erneut Stellung zu nehmen, ist offen. Dass das letzte Wort in der Angelegenheit nicht gesprochen ist, scheint hingegen klar.
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