Fall Jatta: Staatsanwaltschaft gibt nicht auf – und legt nach
Die Staatsanwaltschaft Hamburg kämpft weiter mit allen Mitteln für die Eröffnung eines Hauptverfahrens im Fall Bakery Jatta. Da Richter Volker Stegmann dieses ablehnte, will die Staatsanwaltschaft, dass ein neuer Richter sich um den Fall kümmert. Auch das wurde abgelehnt. Das Ende der Geschichte ist das aber nicht.
Im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Jatta erhoben, weil sie der Meinung ist, dass es ausreichend Beweise gibt, die belegen, dass der HSV-Profi 2015 unter falscher Identität nach Deutschland eingereist war. Jattas Anwalt Thomas Bliwier reagierte mit einer Einwendung gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens.
HSV-Profi Bakery Jatta: Nächster Rückschlag für die Staatsanwaltschaft
Gut drei Monate prüfte das Amtsgericht Altona alles und gab der Jatta-Seite schließlich recht. Es folgte eine unbegründete Beschwerde der Staatsanwaltschaft und ein Befangenheitsantrag gegen Richter Stegmann, da dieser die Stellungnahme der Jatta-Verteidigung nicht direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte.
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Der Richter ist dazu allerdings gar nicht verpflichtet, die Staatsanwaltschaft hätte sich selbst um die Unterlagen kümmern können, hat diese auch erhalten, bevor die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde, darauf aber nicht reagiert. Das Befangenheitsgesuch wurde am Dienstagabend vom Amtsgericht in Altona wenig überraschend abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft kann und wird darauf höchstwahrscheinlich nun mit einer Beschwerde reagieren. Das Landgericht müsste als nächste Instanz entscheiden – und damit dann gleichzeitig die nächste Runde im Jatta-Streit einläuten.