Giannina Maradona zwischen Presseleuten

Im Prozess um Diego Maradona gibt es neue Vorwürfe. Foto: IMAGO/Anadolu Agency

Tränen vor Gericht: Maradona-Tochter erhebt schwere Anschuldigungen

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Im neu aufgerollten Prozess um den Tod des argentinischen Fußball-Idols Diego Maradona hat dessen Tochter Gianinna schwere Vorwürfe gegen das behandelnde Ärzteteam ihres Vaters erhoben. Die Familie des legendären Zehners sei in den Wochen vor seinem Tod „total und auf schreckliche Weise manipuliert“ worden, sagte sie am Dienstag vor Gericht im argentinischen San Isidro aus.

Gianinna Maradona schilderte, die Ärzte hätten sie und ihre Geschwister davon überzeugt, dass sich ihr Vater nach einer Operation wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn sicher in einem gemieteten Haus in Tigre erholen könne. Zudem habe man zugesichert, das Haus sei medizinisch gut ausgestattet.

„Ich habe diesen drei Leuten vertraut, die uns nur manipuliert und meinen Sohn ohne Großvater zurückgelassen haben“, sagte sie mit Blick auf den Neurochirurgen Leopoldo Luque, die Psychiaterin Agustina Cosachov und den Pfleger Carlos Diaz.

Diego Maradona mit seiner Tochter Giannina bei der WM 2006 IMAGO / Team 2c
Diego Maradona mit seiner Tochter Giannina bei der WM 2006
Diego Maradona mit seiner Tochter Giannina bei der WM 2006

Todesumstände: Streit um Behandlung von Diego Maradona

Zentraler Punkt des Verfahrens ist die Frage, ob die Entscheidung gegen eine stationäre Behandlung Maradonas Leben gefährdete. Die Angeklagten betonen, der frühere Weltmeister, der lange gegen eine Alkohol- und Kokainsucht gekämpft hatte, sei eines natürlichen Todes gestorben.

Gianinna berichtete unter Tränen von dem Tag, an dem sie an das Sterbebett ihres Vaters geeilt war und vom Rettungsdienst erfahren hatte, dass dessen Leben nicht zu retten gewesen sei. Maradona war am 25. November 2020 im Alter von 60 Jahren gestorben. Sein siebenköpfiges Ärzteteam wurde später wegen der Umstände des Todes angeklagt, der erste Prozess für ungültig erklärt.

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Die Neuauflage soll voraussichtlich bis Juli andauern. Die Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Als Höchststrafe im Falle eines Schuldspruchs stehen jeweils bis zu 25 Jahre Haft im Raum. Alle Beschuldigten weisen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. (sid/dj)

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