Senegalesische Fans wollen beim Afrika-Cup-Finale den Platz stürmen und müssen zurückgehalten werden

Fans des Senegal wollten beim Finale des Afrika-Cups den Platz stürmen. Foto: IMAGO/Chris Milosi

Skandal-Finale bei Afrika-Cup: Haftstrafen sorgen für „Empörung“

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Rund einen Monat nach dem chaotischen Finale des Afrika-Cups sind 18 senegalesische Fußballfans von einem marokkanischen Gericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, wurden Strafen zwischen drei und zwölf Monaten ausgesprochen. Eine Reaktion aus dem Senegal folgte prompt.

Die marokkanischen Behörden hatten die senegalesischen Anhänger des Hooliganismus beschuldigt, nachdem es beim Finale am 18. Januar zu Ausschreitungen gekommen war. Beim Triumph des Senegal (1:0 nach Verlängerung) hatten Fans in einer chaotischen Schlussphase der regulären Spielzeit versucht, den Platz zu stürmen.

Harte Tatvorwürfe nach dem Senegal-Sieg gegen Marokko

Der Tatvorwurf beinhaltete darüber hinaus Gewalt gegen Ordnungskräfte, die Beschädigung der Stadioneinrichtung und das Werfen von Gegenständen. Die marokkanische Staatsanwaltschaft hatte für die Fans jeweils bis zu zwei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert.


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Zuletzt waren die senegalesischen Anhänger wegen mangelnder Gelegenheit zur Anhörung in einen Hungerstreik getreten. Die Gruppe befand sich seit dem Tag des Finals in Untersuchungshaft.

Senegals Verband übt Kritik: „Wir sind zutiefst bestürzt“

Senegals Verband hat mit großem Unverständnis auf die Haftstrafen gegen 18 Fans reagiert. „Wir sind zutiefst bestürzt und betroffen über das Urteil“, sagte Bacary Cisse, der Präsident des Kommunikationsausschusses des Verbandes, der Nachrichtenagentur AFP.

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Diese „unfassbar harte Entscheidung“ habe „weitreichende Empörung ausgelöst“. Und weiter: „Auseinandersetzungen finden in zahlreichen Stadien weltweit statt, darunter jedes Wochenende in Marokko, ohne dass dies zu solchen Sanktionen führt.“ Deshalb findet Cisse: „Die Behandlung der Anhänger erscheint daher unverhältnismäßig.“ (sid/mp)

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