Rentenantrag

Wer die Rente beantragt, kann eine Hochrechnung beantragen. Doch das ist nicht immer sinnvoll. Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk

Vorsicht beim Rentenantrag: Dieses Kreuz könnte zu dauerhaft weniger Geld führen

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Beim Ausfüllen des Rentenantrags gibt es eine entscheidende Frage, die finanzielle Folgen haben kann. Worauf Sie besonders achten sollten, damit Sie nicht dauerhaft eine kleinere Rente erhalten, als Ihnen eigentlich zusteht.

Wer demnächst seinen Renteneintritt plant und noch seinen zugehörigen Antrag ausfüllen muss, sollte bei einer darin enthaltenen Frage besonders aufmerksam sein. Diese kann nämlich in Ausnahmefällen dazu führen, dass Sie weniger Rente erhalten, als Ihnen eigentlich zusteht.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sollte der Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn eingereicht werden, damit finanziell ein nahtloser Übergang in den Ruhestand gewährleistet werden kann. Zum Zeitpunkt der Antragstellung steht allerdings noch gar nicht die genaue Rentenhöhe fest, da noch beitragspflichtige Einnahmen für die Rentenkasse ausstehen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, sich die Rente für die letzten drei Monate bis zum Eintritt hochrechnen zu lassen.

Hochrechnung der Rente: Wann sich ein Kreuz nicht lohnt

Bislang ist es aber so, dass sich ein Kreuz bei der Frage nach der Hochrechnung nicht in allen Fällen lohnt. Für die Hochrechnung werden die beitragspflichtigen Einnahmen der vorherigen zwölf Monate zugrunde gelegt.

Haben Sie nun ein variables Einkommen oder stehen in den letzten drei Monaten vor dem Renteneintritt noch Sonderzahlungen aus, würde das in besagtem Zeitraum nicht mehr für die Rentenberechnung berücksichtigt werden können. Das Problem: Eine Hochrechnung kann zum jetzigen Zeitpunkt nachträglich nicht korrigiert werden. Im schlechtesten Fall lassen Sie hier also Geld liegen.

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Die Alternative wäre, auf die Hochrechnung zu verzichten – dann würde auch kurzfristig abweichendes Einkommen noch in die Rentenberechnung eingehen. Das hätte jedoch zur Folge, dass die Rentenversicherung auf die Abmeldung des Arbeitgebers warten müsste, bevor sie die genaue Rentenhöhe bestimmen kann. Das kann zu einer um mehrere Wochen verspäteten ersten Rentenzahlung führen.

Hochrechnung im Rentenantrag: Wann sich ein Kreuz lohnt

Haben Sie dagegen jeden Monat ein festes Einkommen, ist die Hochrechnung sinnvoll, um pünktlich die Rente aufs Konto zu bekommen. Und auch wenn Sie in den letzten drei Monaten ein geringeres Einkommen als gewöhnlich erwarten, kann sich eine Hochrechnung auszahlen: Denn eine Korrektur zulasten des Versicherungsnehmers ist ebenfalls nicht erlaubt, wie im November 2025 das Bundessozialgericht bestätigte.

Ab 2027 gibt es neue Regeln bei der Hochrechnung

Durch eine gesetzliche Änderung fällt die Entscheidung für Versicherungsnehmer über die Hochrechnung jedoch weg. Ab 2027 wird diese verpflichtend vorgenommen.

Für den Versicherungsnehmer können dann allerdings keine Nachteile mehr entstehen. Wäre das vom Arbeitgeber gemeldete Einkommen höher als das bei der Hochrechnung berücksichtigte Einkommen, müsste die Rentenversicherung eine Neuberechnung der Rente vornehmen. (Dieser Artikel erschien zuerst auf NOZ.de.)

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