Ein einzelner Böller wird direkt in der Hand mit einem Feuerzeug entzündet.

An Silvester kommt es immer wieder zu schweren Feuerwerksunfällen. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Verletzt durch Böller oder Rakete? So geht Erste Hilfe an Silvester

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Jedes Jahr kommt es an Silvester zu schweren Unfällen mit Feuerwerk. Ein Notfallmediziner erklärt, wie Betroffene und Helfer richtig reagieren – und was im Ernstfall Leben retten kann.

Wenn eine Silvesterrakete ins Auge fliegt oder ein Böller zu nah am Körper explodiert, kann der Jahreswechsel dramatisch enden. Neben viel Pech spielt oft auch Leichtsinn eine Rolle. Die Folgen reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Hand- oder Augenverletzungen.

„Verbrennungen, Augenverletzungen, Handverletzungen, teils sogar abgerissene Körperteile“, zählt DRK-Bundesarzt Prof. Bernd Böttiger auf. Diese Verletzungen sehen Notfallmedizinerinnen und -mediziner jedes Jahr rund um den Jahreswechsel. Wichtig ist dann schnelles und richtiges Handeln.

Verbrennungen durch Feuerwerk: Das ist jetzt wichtig

Ist die Haut knallrot oder bilden sich Blasen, heißt es: sofort kühlen. Mindestens 20 Minuten lang sollte kühles Wasser über die betroffene Stelle laufen. Eiskaltes Wasser ist tabu, da sonst Unterkühlung droht.

Im Gesicht eignen sich feuchte Tücher zum Kühlen – dabei müssen die Atemwege unbedingt frei bleiben. Anschließend sollte die Brandwunde locker und möglichst keimfrei abgedeckt werden, etwa mit einem Verbandstuch. Bei großflächigen Verbrennungen sowie bei Kindern und Babys ist besondere Vorsicht geboten. Hier ist schnelle medizinische Hilfe oft nötig.

Nicht jede kleinere Verbrennung bedeutet automatisch den Gang in die Notaufnahme. Laut Böttiger hilft oft das eigene Bauchgefühl. Wichtig ist jedoch: Wurde Alkohol getrunken, sollte die Entscheidung immer die Person treffen, die am wenigsten oder gar nichts getrunken hat.

Starke Blutung an der Hand: So reagieren Ersthelfer

Blutet eine Handverletzung stark, gilt: sofort den Notruf 112 wählen. Ziel ist es, einen gefährlichen Blutverlust zu verhindern. Die Wunde sollte mit einem sterilen Tuch fest gedrückt werden, idealerweise aus einem Verbandskasten.

Die verletzte Hand sollte hochgelagert werden. Hört die Blutung nicht auf, ist ein Druckverband nötig. Dabei wird zunächst eine Wundauflage angelegt, mit einer Mullbinde fixiert und anschließend ein Druckpolster aufgebracht, das erneut fest umwickelt wird.

Finger abgerissen durch Böller: Was jetzt zählt

Auch bei abgerissenen Fingern oder Fingerkuppen muss sofort die 112 alarmiert werden. Zunächst steht die Blutstillung im Vordergrund. Danach kümmern sich Helfer um das Amputat – also den abgetrennten Körperteil. Folgendes Vorgehen erhöht die Chancen, dass Finger oder Fingerkuppe wieder implantiert werden können: 

Den Körperteil in ein möglichst keimfreies (Stoff-)Tuch einwickeln, ohne ihn vorher zu reinigen. Anschließend kommt er in einen verschlossenen Plastikbeutel. Dieser wird wiederum in einen zweiten Beutel mit kaltem Wasser und – wenn möglich – Eis gelegt. Wichtig: Der innere Beutel darf nicht mit dem Wasser in Kontakt kommen.

Rakete im Auge: Sofort handeln

Augenverletzungen durch Feuerwerk sind immer ein medizinischer Notfall. Ob es sich „nur“ um eine Schürfung der Hornhaut oder einen Fremdkörper im Augapfel handelt, können Laien nicht beurteilen. Deshalb gilt: sofort ins Krankenhaus oder den Rettungsdienst über 112 rufen.

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Bis Hilfe eintrifft, sollten beide Augen ruhiggestellt werden. Wird nur ein Auge verbunden, bewegen sich beide Augen weiter – das kann die Verletzung verschlimmern.

Feuerwerk sicher nutzen: So sinkt das Verletzungsrisiko

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie rät, die Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern sorgfältig zu lesen und einzuhalten. Gezündet werden sollten ausschließlich geprüfte Produkte mit CE-Zeichen und BAM-Prüfnummer.

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Manipulierte oder selbstgebastelte Böller sind tabu. Auch Feuerwerk, das in der Hand gezündet wird, erhöht das Verletzungsrisiko. Knallkörper sollten zudem nicht in Jacken- oder Hosentaschen getragen werden. Versager dürfen niemals ein zweites Mal angezündet werden – darauf sollten Eltern ihre Kinder ausdrücklich hinweisen. (dpa/vd)

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