Ratgeber

Verkauf mit Gewinn: Wann das Finanzamt bei Konzert- und Fußballkarten mitkassiert

Hände halten mehrere Eintrittskarten mit Barcode und Farbgrafiken auf einem Tisch.
Begehrte Tickets: Wer solche mit Gewinn weiterveräußert, muss damit rechnen, dass auch das Finanzamt etwas davon abhaben möchte.

Wer begehrte Konzert- oder Fußballtickets mit hohem Gewinn weiterverkauft, muss unter Umständen Steuern zahlen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, worauf Fans achten sollten.


Wer ein begehrtes Ticket für ein Konzert oder ein großes Fußballspiel ergattert, kann sich glücklich schätzen. Doch manchmal kommt etwas dazwischen – etwa eine Erkrankung oder ein anderer Notfall. Dann bleibt oft nur der Weiterverkauf.

Was viele nicht wissen: Das kann steuerliche Folgen haben.

Ticketverkauf mit Gewinn: Wann Steuern fällig werden

Wer Eintrittskarten innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, muss unter bestimmten Voraussetzungen Steuern zahlen. Darauf weist Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler hin.

Grundlage ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2019. Demnach können Eintrittskarten als sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten. Wird mit dem Verkauf ein Gewinn erzielt, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Der Gewinn ist dann grundsätzlich steuerpflichtig.

Urteil zu Champions-League-Tickets

Im verhandelten Fall hatten zwei Fußballfans über die UEFA-Webseite Eintrittskarten für das Champions-League-Finale 2015 in Berlin gekauft. Die Tickets kosteten zusammen 330 Euro.

Da die beiden das Spiel nicht besuchten, verkauften sie die Karten über eine Online-Plattform für rund 2.900 Euro weiter. Der Gewinn von 2.570 Euro weckte das Interesse des Finanzamts.

Die Kläger argumentierten, Fußballtickets seien Gegenstände des täglichen Gebrauchs und deshalb von der Besteuerung ausgenommen. Dieser Auffassung widersprach der Bundesfinanzhof jedoch deutlich. Eintrittskarten für ein Champions-League-Finale seien keine Alltagsgegenstände, sondern eigenständige Wirtschaftsgüter mit erheblichem Marktwert.

Ticketverkauf mit Gewinn: Diese Freigrenze gilt

Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler bleibt nicht jeder private Verkauf automatisch steuerfrei. Wer Konzertkarten, Sporttickets oder andere wertvolle Gegenstände mit Gewinn weiterverkauft, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen für ein privates Veräußerungsgeschäft erfüllt sind.

Dabei gilt inzwischen eine Freigrenze von 1.000 Euro Gewinn pro Jahr für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte. Wird diese Grenze überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Entscheidend sind neben dem Verkaufserlös auch die ursprünglichen Anschaffungskosten sowie der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf. (dpa/mp)

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