Eine Frau mit einem Baby auf dem Arm guckt glücklich in die Ferne.

Auch das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2026 erhöht. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose

Weniger Steuern, mehr Kindergeld: Wer jetzt mehr Geld auf dem Konto hat

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Ob Familien, Azubis oder Besserverdiener: Einige gesetzliche Neuerungen, etwa die Erhöhung des Mindestlohns, sorgen 2026 für besser gefüllte Geldbörsen. Hier ein Überblick.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten mehrere gesetzliche Neuerungen, die viele Haushalte finanziell entlasten sollen. Dazu zählen höhere Steuerfreibeträge, ein angehobener Mindestlohn und mehr Kindergeld. Nach Berechnungen der Lohnsteuerhilfe Bayern bleibt Beschäftigten und Familien dadurch je nach Situation etwas mehr Geld im Portemonnaie.

Steuergrundfreibeträge und Sozialabgaben

Der Steuergrundfreibetrag steigt zum Jahresbeginn von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei, der monatliche Lohnsteuerabzug fällt damit etwas geringer aus. Zusätzlich werden die Tarifgrenzen der Einkommensteuer angepasst, um inflationsbedingte Lohnerhöhungen nicht stärker zu belasten.

Für Gutverdienende steigen zugleich wichtige Grenzwerte bei den Sozialabgaben: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung nun bei 8450 Euro im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5812,50 Euro. Bis zu diesen Einkommen werden Beiträge fällig – wer darunter liegt, spürt dadurch keine Änderung.

Mindestlohn und Azubi-Gehälter

Deutlich wirkt sich die Erhöhung des Mindestlohns aus: Er liegt seit Jahresbeginn bei 13,90 Euro pro Stunde. Davon profitieren auch Minijobber, weil die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist. Die Minijob-Grenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat.

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Auch Azubis erhalten mehr: Die Mindestvergütung steigt in allen Lehrjahren. Im ersten Ausbildungsjahr sind es 724 Euro im Monat (plus 42 Euro), im zweiten mindestens 854 Euro, im dritten 977 Euro und im vierten 1014 Euro.

Kindergeld und Unterhaltsbeiträge

Für Familien gibt es ebenfalls ein Plus: Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat. Das entspricht 48 Euro mehr pro Kind im Jahr 2026. Die Auszahlung läuft automatisch über die Familienkasse, Eltern müssen nichts beantragen. Parallel dazu erhöht sich der steuerliche Kinderfreibetrag von 6672 Euro auf 6828 Euro pro Kind (3414 Euro je Elternteil). Das Finanzamt prüft nach der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.

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Außerdem wird zum Jahresbeginn auch die Düsseldorfer Tabelle angepasst: Weil sich der Mindestunterhalt am steuerlichen Existenzminimum orientiert, steigen die empfohlenen Unterhaltsbeträge für Kinder in allen Altersstufen leicht. Für Kinder von sechs bis elf Jahren könnte der Mindestunterhalt laut Beispielrechnung von rund 551 auf etwa 565 Euro klettern. Gleichzeitig soll der Selbstbehalt für Elternteile von 1450 auf rund 1500 Euro steigen.

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