Urlauber am Strand

Zwei Urlauber am Strand – dies ist das beliebteste Urlaubsziel 2026. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Clara Margais

Urlaub vermasselt? So holen Sie Ihr Geld zurück!

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Der lang ersehnte Urlaub – und dann das: Der Flieger hebt mit stundenlanger Verspätung ab, der versprochene Pool ist gesperrt oder das Buffet lässt jeden Appetit vergehen. Statt Erholung gibt’s nur Frust. Viele Urlauber ärgern sich, schließlich haben sie viel Geld bezahlt. Dabei wissen nur wenige: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann bei Mängeln Geld zurückfordern – und zwar bis zu zwei Jahre nach der Rückkehr. Helfen soll dabei der kostenlose Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen.

Das Online-Tool ist schnell und einfach zu bedienen. Urlauber geben ihre Reisedaten ein, beschreiben die Probleme und erhalten sofort eine erste Einschätzung: Lohnt sich eine Beschwerde – ja oder nein? Zusätzlich erstellt das Programm direkt ein Musterschreiben, das nur noch an den Reiseveranstalter geschickt werden muss. „Viele scheuen den Aufwand oder sind unsicher, ob sich eine Beschwerde lohnt. Mit dem Pauschalreise-Check zeigen wir: Es geht ganz leicht!“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. So wird es für Urlauber endlich unkompliziert, ihr Recht durchzusetzen – und sich das Geld zurückzuholen, das ihnen zusteht.

Mit wenigen Klicks Geld zurückfordern – was Urlauber beachten müssen

Ganz ohne Mitwirkung geht es aber nicht: Entscheidend ist, dass Reisemängel bereits vor Ort gemeldet werden. Wer den kaputten Pool nur hinnimmt und sich später beschwert, hat schlechte Karten. Deshalb müssen Mängel sofort angezeigt werden – am besten direkt bei der Reiseleitung. Auch Beweise in Form von Fotos und schriftlichen Bestätigungen sollten vor Ort gesichert werden. Die sogenannte Frankfurter Tabelle zeigt außerdem, wie viel Geld zurückverlangt werden kann.

Gestrandete Urlauber am Flughafen von Palma de Mallorca: Pauschalreisende, deren Flüge verschoben wurden, können Geld zurück verlangen. picture alliance/dpa/EUROPA PRESS | Isaac Buj
Gestrandete Urlauber in Palma de Mallorca
Gestrandete Urlauber am Flughafen von Palma de Mallorca: Pauschalreisende, deren Flüge verschoben wurden, können Geld zurück verlangen.

So profitieren Urlauber

Ob 10 Prozent wegen des fehlenden Balkons, 20 Prozent wegen mangelhafter Zimmerreinigung oder sogar noch mehr – in vielen Fällen lohnt es sich, Ansprüche geltend zu machen. Wer aktiv wird, kann bares Geld zurückbekommen und muss sich nicht länger mit leeren Versprechungen zufriedengeben.

Das Beste: Der Pauschalreise-Check funktioniert auch nachträglich. Noch bis zu zwei Jahre nach Reiseende können Urlauber ihre Forderungen stellen und Geld zurückholen.

Hier gibt’s das Tool

Der Pauschalreise-Check ist online unter www.vzhh.de/pauschalreise-check verfügbar.

Das Projekt wurde im Rahmen des bundesweiten Programms „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ entwickelt und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

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