Verbraucher
Lohnsteuerhilfe: Ab September können deutlich mehr Menschen profitieren
Mehr Unterstützung bei der Steuererklärung: Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig auch Menschen mit höheren Nebeneinkünften beraten. Für die Steuererklärung 2025 kommt die Änderung für viele allerdings zu spät.
Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre können ab September 2026 deutlich häufiger die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen. Eine bisher entscheidende Einkommensgrenze fällt weg.
Die Reform tritt am 1. September 2026 in Kraft. Sie betrifft zusätzliche Einkünfte unter anderem aus Vermietung, Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften.
Lohnsteuerhilfe: Diese Einkommensgrenzen fallen weg
Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine nur beraten, wenn bestimmte Nebeneinkünfte festgelegte Grenzen nicht überschritten. Bei Einzelveranlagung lag die Obergrenze bei 18.000 Euro.
Für zusammen veranlagte Ehepaare galt eine Grenze von 36.000 Euro. Beide Obergrenzen werden nun gestrichen.
„Künftig können also auch Beschäftigte, Rentner und Pensionäre mit höheren Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen die Hilfe der Vereine in Anspruch nehmen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Lohnsteuerhilfe bleibt für Selbstständige meist ausgeschlossen
Die Reform öffnet die Beratung allerdings nicht für alle Steuerfälle. Wer Einkünfte aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit erzielt, bleibt auch künftig in aller Regel ausgeschlossen.
Das gilt ebenfalls für Menschen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bleibt damit auf den bisherigen Mitgliederkreis zugeschnitten. Dazu zählen vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Für sie entfällt künftig jedoch die bisherige Betragsgrenze bei bestimmten Nebeneinkünften.
Rentner und Anleger profitieren besonders
Für viele Steuerzahler bedeutet die Änderung eine spürbare Erleichterung. Besonders Rentner mit Vermietungseinkünften oder Arbeitnehmer mit einem Wertpapierdepot könnten künftig leichter professionelle Hilfe bekommen.
Die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist dabei oft günstiger als andere professionelle Angebote. Der Kreis der Menschen, die ihre Einkommensteuererklärung nicht allein erledigen müssen, wird deutlich größer.
Lohnsteuerhilfe kommt für die Steuererklärung 2025 zu spät
Für viele Pflichtveranlagte greift die Reform bei der aktuellen Steuererklärung noch nicht. Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet bereits am 31. Juli 2026.
Damit läuft die Frist einen Monat vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln ab. Einfach bis September zu warten, kann deshalb problematisch werden.
„Wer bis dahin nicht bereits wirksam steuerlich beraten ist, sollte deshalb nicht auf die Reform spekulieren“, warnt Karbe-Geßler.
Bei verpasster Frist drohen Zuschläge
Pflichtveranlagte, die bislang wegen zu hoher Nebeneinkünfte keinen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen durften, müssen für die Erklärung 2025 selbst aktiv werden. Alternativ müssen sie sich anderweitig Unterstützung organisieren.
Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert Verspätungszuschläge. Die Reform erleichtert damit zwar künftige Steuererklärungen, hilft aber nicht rückwirkend bei der diesjährigen Abgabe. (dpa/mp)
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