Homeoffice oder Büro: Was lohnt sich srteuerlich mehr?

Die Arbeit von zu Hause erledigen: Aus steuerlicher Sicht kann das - gerade bei kurzen Arbeitswegen - durchaus lohnenswert sein. Foto: Lea Winkler/dpa/dpa-tmn

Homeoffice oder Büro? Welche Arbeit steuerlich mehr Geld bringt

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Wer die Wahl hat, kann mit dem Arbeitsort auch bei der Steuer sparen. Besonders für Beschäftigte mit kurzem Arbeitsweg kann das Homeoffice 2026 finanziell attraktiver sein als die Fahrt ins Büro.

Ob zu Hause am Schreibtisch oder im Betrieb: Beide Varianten bringen steuerliche Entlastung. Doch 2026 lohnt sich das Homeoffice in vielen Fällen mehr als der Weg ins Büro.

Die Homeoffice-Pauschale bleibt für Millionen Beschäftigte ein wichtiger Hebel beim Steuersparen. Aktuell können Steuerzahler pro Tag im Homeoffice sechs Euro geltend machen – und das für maximal 210 Tage im Jahr. So kommen bis zu 1260 Euro jährlich zusammen.

„Die Pauschale wird ohne Nachweise gewährt und zählt zu den Werbungskosten“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Homeoffice oder Büro? Wann sich das Arbeiten von zu Hause mehr lohnt

Auf der anderen Seite steht die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg ins Büro. Seit 2026 gilt hier eine einheitliche Pauschale von 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer des einfachen Arbeitswegs. Doch laut Karbe-Geßler lohnt sich ein genauer Blick. Denn die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg liegen oft höher. Gerade bei hohen Spritpreisen verliere die Entfernungspauschale in der Praxis an Attraktivität – vor allem bei kürzeren Strecken.

Für viele Beschäftigte kann das Homeoffice deshalb finanziell die bessere Wahl sein. Die sechs Euro pro Tag gelten unabhängig von Entfernung oder tatsächlichen Kosten und sind damit klar kalkulierbar. „Wer nur wenige Kilometer zur Arbeit fährt, erhält über die Entfernungspauschale oft weniger als im Homeoffice“, sagt Karbe-Geßler. Wer also die Wahl hat und nur einen kurzen Arbeitsweg zurücklegt, fährt mit Heimarbeit steuerlich oft besser.

Diese Steuerregeln müssen Beschäftigte beachten

Wichtig ist aber: Beide Pauschalen wirken sich nur aus, wenn die Werbungskostenpauschale von 1230 Euro überschritten wird. Erst dann bringt der Ansatz in der Steuererklärung tatsächlich einen zusätzlichen Vorteil. Ebenso klar ist: Mogeln ist tabu. Wer mal im Homeoffice und mal im Betrieb arbeitet, sollte deshalb genau Buch führen. Sinnvoll ist eine einfache Übersicht über Homeoffice- und Bürotage, etwa in einer Excel-Liste oder in einem Kalender.

Denn pro Tag darf steuerlich nur eine Variante angesetzt werden. Die jeweiligen Angaben gehören in die Anlage N der Steuererklärung. Dort können Beschäftigte zusätzlich auch Kosten für Arbeitsmittel angeben. Dazu zählen etwa ein benötigter Laptop oder ein Bürostuhl. (dpa/mp)

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