Ratgeber
Bonpflicht vor dem Aus? Diese Kassenbons sollten Sie unbedingt behalten
Finanzminister Lars Klingbeil erwägt das Aus für die Bonpflicht bei Beträgen bis 30 Euro. Warum Kassenzettel trotzdem oft wichtig bleiben – und welche Belege Sie unbedingt aufheben sollten.
Seit Anfang 2020 müssen Händler bei jedem Einkauf einen Kassenbon ausgeben. Das gilt vom Bäcker bis zum Kiosk. Nur in Ausnahmefällen können Betriebe auf Antrag von dieser Pflicht befreit werden.
Nun wird über eine Lockerung der Regel diskutiert. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erwägt nach Medienberichten, die Bonpflicht für Einkäufe bis 30 Euro abzuschaffen.
Bonpflicht: Das gilt derzeit an der Kasse
Aktuell sind Händler verpflichtet, einen Beleg auszustellen und dem Kunden direkt zur Verfügung zu stellen. Eine Mitnahmepflicht gibt es allerdings nicht.
Kunden müssen den Kassenbon weder einstecken noch aufbewahren. Wer den Beleg nicht benötigt, kann ihn im Geschäft entsorgen oder einfach liegen lassen.
Diese Kassenzettel sollten Sie aufheben
Anders sieht es aus, wenn später Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Besonders bei teuren Geräten kann ein Kaufbeleg entscheidend sein, wenn eine Reparatur oder ein Austausch notwendig wird.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Hersteller können zusätzlich eine Garantie gewähren, die länger – aber auch kürzer – ausfallen kann.
Die Verbraucherzentrale rät deshalb dazu, Quittungen, Kaufbelege, Kaufverträge, Garantieunterlagen und Kassenbons mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. Das gilt insbesondere für Gegenstände, die über die Hausratversicherung abgesichert sind. Im Schadensfall lässt sich deren Wert damit leichter nachweisen.
Auch für die Steuer können Belege wichtig sein
Kaufbelege spielen außerdem bei der Steuererklärung eine Rolle. Wer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend macht, sollte die entsprechenden Nachweise aufbewahren.
Der Lohnsteuerhilfeverein empfiehlt, Belege nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufzubewahren.
Bonpflicht und Thermobons: Warum schnelles Handeln sinnvoll ist
Viele Kassenzettel werden auf sogenanntem Thermopapier gedruckt. Diese leicht glänzenden, oft bläulichen Bons verblassen mit der Zeit.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) empfiehlt deshalb, wichtige Belege einzuscannen oder zu kopieren. Auch ein Foto mit dem Smartphone reicht aus, um den Nachweis dauerhaft zu sichern.
Digitale Belege sind vollwertige Alternativen
Papierbons sind längst nicht mehr die einzige Möglichkeit. Geschäfte können ihren Kunden auch digitale Belege anbieten.
Dabei wird der Kassenbon entweder per E-Mail verschickt oder über einen QR-Code auf dem Smartphone angezeigt. Rechtlich handelt es sich dabei um einen vollwertigen Beleg.
Das Umweltbundesamt empfiehlt aus Umweltschutzgründen sogar ausdrücklich die Nutzung elektronischer Belege statt gedruckter Kassenzettel. (dpa/vd)
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