Ratgeber

Todesfall: Um diese fünf Verträge müssen sich Erben kümmern

Person auf Dachterrasse zwischen Pflanzen, blickt über die Stadt nach einem Todesfall.
Trotz aller Trauer: Im Todesfall müssen Angehörige einen kühlen Kopf bewahren - und viele bürokratische Erledigungen meistern.

Nach dem Tod eines Angehörigen bleibt für Hinterbliebene viel zu tun. Besonders wichtig: Verträge prüfen, Fristen beachten – und nicht einfach Zahlungen einstellen.


Wenn ein naher Angehöriger gestorben ist, steht für Hinterbliebene erst einmal die Trauer im Mittelpunkt. Doch oft kommen schnell viele bürokratische Aufgaben dazu.

Erben müssen Unterlagen durchsehen, Verträge prüfen und entscheiden, was gekündigt werden muss. Die Verbraucherzentrale Brandenburg nennt fünf Verträge, um die sich Hinterbliebene besonders kümmern sollten.

Todesfall: Was mit dem Mietvertrag passiert

Erben beziehungsweise Hinterbliebene sind verpflichtet, den Vermieter über den Tod des Mieters zu informieren. Das Mietverhältnis endet dadurch aber nicht automatisch.

Ehegatten oder Lebenspartner, die im gemeinsamen Haushalt leben, haben einen Anspruch darauf, das Mietverhältnis fortzuführen. Das gilt auch für andere Personen, die im selben Haushalt leben.

Tritt aus diesem Kreis niemand in das Mietverhältnis ein, läuft der Vertrag mit den Erben weiter. Sie müssen dann auch für Mietschulden und Betriebskostenabrechnungen aufkommen. Wollen Erben den Mietvertrag außerordentlich kündigen, können sie das innerhalb eines Monats tun. Die Frist beginnt, sobald sie vom Todesfall erfahren haben.

Telefon- und Internetverträge kündigen

Auch Telefon- und Internetverträge sollten Erben prüfen. Sie können solche Verträge kündigen, wenn sie eine Kopie der Sterbeurkunde vorlegen.

Viele Telekommunikationsunternehmen zeigen sich laut Verbraucherzentrale Brandenburg kulant. Häufig ermöglichen sie einen kurzfristigen Ausstieg aus dem Vertrag.

Rundfunkbeitrag schnell abmelden

Erben sollten die verstorbene Person so schnell wie möglich beim Beitragsservice abmelden. Das passende Formular gibt es auf der Webseite des Beitragsservices.

Wichtig: Die Beitragspflicht endet nicht sofort. Laut Verbraucherschützern entfällt sie erst ab dem nächsten vollen Monat, nachdem die Mitteilung über den Todesfall bei der Rundfunkanstalt eingegangen ist.

Vereinsmitgliedschaft endet im Todesfall automatisch

Eine Vereinsmitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod des Mitglieds. Damit entfällt auch die Pflicht, weiter Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt trotzdem, den Verein über den Todesfall zu informieren. Erben sollten also nicht einfach nur die Zahlungen einstellen.

Fitnessstudiovertrag läuft im Todesfall nicht automatisch aus

Ein Fitnessstudiovertrag endet nach Angaben der Verbraucherschützer nicht automatisch mit dem Tod. Erben sollten sich deshalb zeitnah darum kümmern. In der Praxis zeigen sich Fitnessstudios aber oft kulant. Häufig ermöglichen sie ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vertrag. (dpa/mp)

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