Stromausfall in der Wohnung: Diese Rechte haben Mieter
Kein Strom, keine Heizung, dunkle Wohnung: Für Mieter kann ein Stromausfall auch rechtliche Folgen haben. Wann eine Mietminderung möglich ist – und wer für Schäden zahlt.
Ein Stromausfall ist für Mieter mehr als nur eine Unannehmlichkeit. Fällt die Versorgung länger aus, ist die Nutzung der Wohnung deutlich eingeschränkt. Entsprechend stellen sich schnell rechtliche Fragen – etwa zur Miete oder zu möglichen Schäden.
Stromausfall in der Wohnung: Mietminderung möglich
Ist der Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt, kann eine Mietminderung in Betracht kommen. „Ein Ausfall der Stromversorgung oder der Heizung im Winter beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich“, sagt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Dabei spielt es keine Rolle, ob den Vermieter ein Verschulden trifft. Auch bei technischen Störungen oder äußeren Einflüssen wie Sabotage kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Entscheidend ist, wie stark die Einschränkungen der Wohnung während des Stromausfalls tatsächlich sind.
Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Fällt die Stromversorgung vollständig aus und steht zudem keine Heizung zur Verfügung, kann für die Dauer des Ausfalls sogar eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent gerechtfertigt sein. Wichtig ist laut DMB, den Vermieter unverzüglich über den Mangel zu informieren. Andernfalls kann der Anspruch auf Mietminderung verloren gehen.
Wer zahlt bei Schäden?
Kommt es durch den Stromausfall oder durch die spätere Wiederherstellung der Versorgung zu Schäden an technischen Geräten, übernehmen die Kosten nicht automatisch die Versicherer. Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass in vielen Fällen nur besonders leistungsstarke Hausratversicherungen solche Schäden abdecken.
Hintergrund ist, dass zahlreiche Versicherungsverträge Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden nur dann berücksichtigen, wenn sie Folge eines Blitzeinschlags sind. Auch private Elektronikversicherungen können einspringen, sofern die entsprechenden Risiken im Vertrag mitversichert sind.
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Verbraucherberater raten daher, einen Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen zu werfen und bei Unklarheiten direkt Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. Gute Hausratpolicen ersetzen zudem verdorbenes Tiefkühlgut, wenn Gefriertruhen infolge eines Stromausfalls abtauen.
Wichtig ist in jedem Fall, Schäden möglichst schnell zu melden. Wer zu lange wartet, riskiert, dass Versicherer ihre Leistung kürzen oder komplett verweigern. (dpa/vd)
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