Ratgeber

Steuererklärung für Freunde machen? Dann drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Zwei Frauen prüfen in einer Hamburger Wohnung Unterlagen zur Steuererklärung am Tisch.
Steuerhilfe unter Freunden: Software erklären und Belege sortieren geht meist klar. Bei zu viel Hilfe könnte Ärger mit dem Finanzamt drohen.

Mal eben die Steuererklärung eines Freundes übernehmen? Das kann teuer werden. Denn selbst kostenlose Unterstützung ist nicht immer erlaubt – entscheidend ist, wie weit die Hilfe geht.

Wer sich mit Steuern auskennt, hört diese Bitte vermutlich häufiger: „Kannst du mir mal eben bei der Steuererklärung helfen?“ Doch gut gemeinte Unterstützung kann schnell zum rechtlichen Problem werden.

Das Steuerberatungsgesetz legt genau fest, wer anderen Menschen in Steuerfragen helfen darf. Für Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen gelten dabei strengere Regeln als für enge Familienmitglieder.

Steuerhilfe für Freunde: Diese Unterstützung ist erlaubt

Unproblematisch ist es, einem Freund das Elster-Programm oder eine andere Steuer-Software zu erklären. Auch beim Sortieren der Belege darf geholfen werden.

Allgemeine Hinweise zu Werbungskosten und Sonderausgaben sind ebenfalls erlaubt. „Solange der Steuerzahler seine Erklärung selbst erstellt, die Angaben prüft und die Verantwortung trägt, besteht in der Regel kein rechtliches Problem“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Steuerhilfe für Freunde kann als unbefugte Beratung gelten

Anders sieht es aus, wenn jemand die komplette Steuererklärung für eine andere Person erstellt. Auch wer steuerliche Fragen eigenständig beurteilt oder regelmäßig für mehrere Menschen tätig wird, kann die gesetzlichen Grenzen überschreiten.

Das kann als unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen gelten. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Unterstützung Geld verlangt wird.

Auch kostenlose Hilfe kann unzulässig sein, wenn sie nachhaltig oder wiederholt erfolgt. Juristen sprechen dann von einer „geschäftsmäßigen“ Hilfeleistung. Dafür kann es bereits ausreichen, regelmäßig Unterstützung anzubieten.

Für Angehörige gilt eine Ausnahme

Innerhalb der Familie gibt es eine wichtige Ausnahme. „Wer unentgeltlich Angehörigen wie Ehepartnern, Eltern, Kindern oder Geschwistern bei der Steuererklärung hilft, darf dies grundsätzlich“, sagt Karbe-Geßler.

Für Freunde, Nachbarn oder Arbeitskollegen gilt diese Ausnahme dagegen nicht.

Bußgeld bis zu 50.000 Euro möglich

Wer die gesetzlichen Grenzen überschreitet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Die Finanzbehörde kann unbefugte Hilfeleistungen an die zuständige Bußgeldstelle weiterleiten.

Unzulässige Vertreter können außerdem gegenüber dem Finanzamt zurückgewiesen werden. In schwerwiegenden Fällen drohen Bußgeldverfahren oder Unterlassungsansprüche. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Die häufigste Rechtfertigung lautet laut Bund der Steuerzahler: „Ich nehme doch gar kein Geld.“ Das schützt jedoch nicht automatisch vor einem Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz.

Auch der Verzicht auf eine Unterschrift reicht nicht aus. Entscheidend ist, wer die Steuererklärung tatsächlich erstellt und geprüft hat.

Wer Freunden helfen möchte, sollte sich deshalb auf allgemeine Unterstützung beschränken. Erlaubt ist es etwa, das Steuerprogramm zu erklären, auf fehlende Unterlagen hinzuweisen oder gemeinsam die fertige Erklärung durchzugehen. Die steuerlichen Entscheidungen und die Verantwortung müssen aber beim Steuerzahler selbst bleiben. (dpa/mp)

Kommentare öffnen