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Sommer, Sonne, Catcalling: Wann dumme Sprüche strafbar werden – und was im Urlaub gilt

Frau ignoriert Flirtversuch eines Mannes aus einem Auto an einer Straße.
Sprüche, Pfeifen, Hupkonzert beim Vorbeilaufen: Fast jede Frau hat bereits Catcalling erlebt.

Viele Frauen erleben im Sommer sexuelle Belästigung auf der Straße. Doch wann wird Catcalling strafbar, wo drohen im Urlaub Bußgelder – und wie sollten Betroffene reagieren?

Sommer, Sonne, Strandpromenade. Während viele die warme Jahreszeit genießen, bedeutet sie für Frauen auch etwas anderes: Auf dem Weg zur Eisdiele wird gepfiffen, an der Bushaltestelle gibt es Kussgeräusche, beim Vorbeigehen fallen Sprüche wie „Hey Süße!“ oder „Geiler Arsch!“, aus dem Auto ertönt ein Hupkonzert. Situationen, die viele Betroffene als unangenehm, einschüchternd oder erniedrigend empfinden. Doch wann wird sogenanntes Catcalling eigentlich strafbar? Und worauf sollten Urlauber in beliebten Reiseländern achten?

Catcalling – darunter versteht man unerwünschte verbale oder nonverbale sexuelle Belästigungen im öffentlichen Raum. Dazu gehören anzügliche Kommentare über Aussehen oder Körper, sexuell aufgeladene Zurufe, Pfeifen, Kussgeräusche oder eindeutige Gesten. Körperlicher Kontakt ist dafür nicht notwendig. Catcalling findet meist auf Straßen, Plätzen, in Parks oder öffentlichen Verkehrsmitteln statt. Nach einer Studie der Hochschule Merseburg haben zwischen 90 und 95 Prozent der Frauen in Deutschland solche Situationen bereits erlebt. Bei Männern liegt der Anteil bei rund 30 Prozent.

Was von manchen als „Kompliment“ oder harmloser Flirt abgetan wird, hat mit Wertschätzung für die meisten Betroffenen wenig zu tun. Viele berichten von Scham, Unsicherheit oder Angst – auch deshalb, weil sich in der Situation kaum einschätzen lässt, ob es bei Worten bleibt oder der Täter körperlich übergriffig wird. Manche meiden anschließend bestimmte Wege, Plätze oder Uhrzeiten oder fühlen sich im öffentlichen Raum dauerhaft unwohler.

Ist Catcalling in Deutschland strafbar?

Die kurze Antwort lautet: meist nicht. Einen eigenen Straftatbestand für Catcalling gibt es in Deutschland bislang nicht. Wer einer fremden Person hinterherpfeift oder sexuell anzügliche Sprüche zuruft, macht sich deshalb nicht automatisch strafbar.

Je nach Einzelfall können allerdings andere Vorschriften greifen, etwa die Beleidigung (§ 185 StGB) oder, wenn es zu unerwünschten Berührungen kommt, die sexuelle Belästigung (§ 184i StGB). Reine verbale Äußerungen erfüllen diese Voraussetzungen jedoch häufig nicht. Deshalb verlaufen Anzeigen wegen Catcallings oft im Sande.

Immer wieder wird deshalb über eine Gesetzesänderung diskutiert. Neben Vorstößen aus der SPD-Fraktion kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig inzwischen einen Gesetzentwurf an, der bestimmte Formen verbaler sexueller Belästigung künftig unter Strafe stellen soll. Der Gesetzesentwurf soll dem Kabinett noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt werden.

Im Urlaub gelten teilweise andere Regeln

Wer in den Ferien unterwegs ist, sollte sich nicht darauf verlassen, dass überall dieselben Vorschriften gelten wie in Deutschland. Mehrere europäische Länder gehen deutlich konsequenter gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum vor.

In Frankreich können sexistische oder sexuell belästigende Zurufe seit 2018 unmittelbar mit Bußgeldern geahndet werden. Auch die Niederlande haben ihre Gesetze verschärft: Seit Juli 2024 ist sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum ausdrücklich strafbar. Darunter können auch Catcalling, anzügliche Zurufe oder entsprechende Gesten fallen.

In Spanien existiert zwar kein eigener Catcalling-Paragraf, je nach Schwere des Verhaltens können jedoch Vorschriften gegen sexuelle Belästigung greifen. Ähnlich ist die Rechtslage in Italien: Nicht jeder anzügliche Zuruf ist automatisch strafbar. Wer andere Personen jedoch beharrlich belästigt, verfolgt oder einschüchtert, muss unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wie sollte man reagieren?

Die Situation kommt meist völlig unerwartet. Viele Betroffene ärgern sich später darüber, nichts gesagt zu haben oder nicht schlagfertiger gewesen zu sein. Fachleute betonen jedoch: Die eine richtige Reaktion gibt es nicht. Entscheidend ist, was sich in der jeweiligen Situation sicher anfühlt. 

  • Nicht unter Druck setzen: Ob Ignorieren oder Kontern – beides kann richtig sein. Niemand muss sich im Nachhinein Vorwürfe machen, „falsch“ reagiert zu haben.

  • Wenn möglich einfach weitergehen: Gerade wenn man allein ist oder die Situation bedrohlich wirkt, kann es am sichersten sein, den Ort zu verlassen oder sich einer Gruppe von Menschen anzuschließen. Das schreckt viele Täter ab.

  • Klare Grenzen setzen: Wer sich sicher fühlt, kann laut und deutlich sagen: „Lassen Sie das!“ oder „Das ist Belästigung.“ Eine klare Ansage kann befreiend sein, birgt aber auch das Risiko einer Eskalation.

  • Gezielt Hilfe holen: Wird die Situation bedrohlich, sollte man andere Menschen direkt ansprechen – etwa: „Sie mit dem roten Pullover, bitte helfen Sie mir.“ Eine konkrete Ansprache ist meist wirksamer als ein allgemeiner Hilferuf.

  • Im Nachhinein darüber sprechen: Viele Betroffene zweifeln später an ihrer Reaktion. Gespräche mit Freunden oder Angehörigen können helfen, das Erlebte zu verarbeiten und sich auf mögliche künftige Situationen vorzubereiten.

  • Als Zeuge nicht wegschauen: Wer Catcalling beobachtet, kann Betroffene unterstützen – etwa indem er sie anspricht, sich dazustellt oder dem Täter deutlich macht, dass sein Verhalten nicht akzeptiert wird.

  • Bei Gefahr die Polizei rufen: Drohen Verfolgung, Bedrohung oder körperliche Übergriffe, sollte sofort die Polizei verständigt werden.

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