Freiberuflerin streichelt eine Katze

Arbeit am heimischen Schreibtisch: Besteht ein Auftraggeber darauf, dass stattdessen in seinen Räumen gearbeitet wird, ist das ein Indiz dafür, dass Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte. Foto: picture alliance / Zoonar | Dmitrii Marchenko / Envato

Selbstständig oder nur zum Schein? Neuer Check gibt erste Hinweise

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Bin ich wirklich selbstständig oder arbeite ich schon wie ein Angestellter? Die Deutsche Rentenversicherung bietet dafür jetzt einen Online-Check an, der bei der ersten Einschätzung helfen soll.

Wer als Selbstständiger arbeitet, ist nicht automatisch auch wirklich selbstständig. In vielen Vertragsverhältnissen ist die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und weisungsgebundener Beschäftigung gar nicht so leicht.

Dabei ist der Unterschied entscheidend. Wer formal als selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet, gilt als scheinselbstständig – und steht damit oft rechtswidrig ohne Sozialversicherung da. Das kann am Ende beiden Seiten Probleme bereiten.

Selbstcheck Erwerbsstatus gibt erste Orientierung

Seit Kurzem bietet die Deutsche Rentenversicherung deshalb den „Selbstcheck Erwerbsstatus“ an. Das Tool soll Auftragnehmern und Auftraggebern bei der Einordnung ihres Vertragsverhältnisses helfen – allerdings nur als erste Orientierung.

Zu finden ist der Selbstcheck online auf der Webseite der DRV. Nach Eingabe einiger anonymer Angaben erhalten beide Seiten eine unverbindliche Einschätzung dazu, welcher Erwerbsstatus vorliegt. Persönliche Daten werden dabei nicht erfasst.

Der Selbstcheck Erwerbsstatus ersetzt kein offizielles Verfahren

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden die eingegebenen Daten anhand von Abgrenzungskriterien ausgewertet, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Klar ist aber auch: Eine verbindliche Statusfeststellung ersetzt das Onlinetool ausdrücklich nicht.

Für ein offizielles Statusfeststellungsverfahren müssen Beschäftigte und Auftraggeber laut DRV immer die vertraglichen Regelungen und auch deren tatsächliche Umsetzung offenlegen. Erst dann ist eine verbindliche Prüfung möglich.

Diese Merkmale sprechen für Selbstständigkeit

Als selbstständig gilt grundsätzlich, wer ein unternehmerisches Risiko selbst trägt und seine Arbeit weitgehend frei gestalten kann. Einkommen und Erfolg sollten außerdem vom eigenen Einsatz abhängen – und nicht von den Weisungen eines Arbeitgebers.

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Anders sieht es aus, wenn Auftragnehmer verpflichtet sind, allen Weisungen des Auftraggebers uneingeschränkt Folge zu leisten. Auch feste Arbeitszeiten können ein Hinweis darauf sein, dass keine echte Selbstständigkeit vorliegt.

Diese Anzeichen deuten auf Scheinselbstständigkeit hin

Nach Angaben der DRV müssen Scheinselbstständige häufig regelmäßig und in kurzen Abständen detaillierte Berichte über ihre Arbeit vorlegen. Auch das kann ein wichtiges Indiz sein. Hinzu kommt oft, dass sie mit vorgeschriebener Hard- und Software arbeiten. Häufig geschieht das in den Räumen des Auftraggebers oder an Orten, die dieser vorgibt.

Wer mehr dazu wissen will, findet auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung weitere Informationen rund um Selbstständigkeit und abhängige Beschäftigung. (dpa/mp)

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