Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. (Symbolbild)

Bei planbaren Operationen stellt sich oft die Frage, ob Beschäftigte Urlaub nehmen müssen oder krankgeschrieben werden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Paul Zinken

Operation geplant: Krankmeldung oder Urlaub – was gilt für Arbeitnehmer?

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Wenn es um keinen akuten Notfall geht, lassen sich viele medizinisch notwendige Operationen gut planen und zum Teil auch verschieben. Was in diesem Fall für eine Krankschreibung gilt – und was der Chef über eine planbare OP wissen muss.

Wenn es um medizinisch notwendige OPs geht, heißt das nicht immer, dass sie auch lebensrettend sind. Oft können sie einfach dazu dienen, ein Problem zu lindern oder zu verhindern. Doch müssen Arbeitnehmer dann für die Zeit Urlaub nehmen?

Operation: Krankmeldung nötig

„Wer aufgrund einer medizinisch notwendigen Operation aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, ist arbeitsunfähig“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Da macht es auch keinen Unterschied, ob die OP lebensrettend, verschiebbar oder planbar ist. Das heißt, es müssen keine Urlaubstage für die Prozedur und die darauffolgende Genesung genommen werden.

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Bei medizinisch notwendigen Operationen gelten die gleichen Regeln wie bei einer akuten Krankmeldung. Arbeitnehmer sollten den Arbeitgeber schnellstmöglich über das Ausfallen und die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung informieren. Um welche Art von Erkrankung oder Operation es sich handelt, muss und sollte man nicht mitteilen, so Bredereck. (dpa/mp)

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