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Organspende in Deutschland: So halten Sie Ihre Entscheidung richtig fest

Hand hält Organspendeausweis vor unscharfem Hintergrund in Apotheke oder Arztpraxis.
Den Organspendeausweis bekommt man kostenfrei in Arztpraxen und Apotheken.

Die Lungentransplantation von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit rückt das Thema Organspende in den Fokus. Auch in Deutschland gibt es mehrere Wege, den eigenen Willen festzuhalten.

Die schwer kranke norwegische Kronprinzessin Mette-Marit hat eine neue Lunge bekommen. Das norwegische Königshaus teilte mit, dass sich die 52-Jährige erfolgreich einer Lungentransplantation unterzogen habe.

Mette-Marit litt unter einer schweren Lungenfibrose. Deshalb stand sie auf der Warteliste für eine Lungentransplantation.

Seit die Erkrankung und die Transplantation bekannt wurden, ist in Norwegen das Interesse an der Organspende stark gestiegen. Viele Menschen registrierten sich dort auf der digitalen Gesundheitsplattform des Landes als potenzielle Organspender.

Welche Regel zur Organspende in Deutschland gilt

Die Entwicklung in Norwegen kann auch in Deutschland Anlass sein, über das Thema nachzudenken. Die zentrale Frage lautet: Kann ich mir vorstellen, nach meinem Tod Organe oder Gewebe zu spenden?

In Deutschland gilt grundsätzlich die sogenannte Entscheidungslösung. Darauf weist das Portal organspende-info.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hin.

Das bedeutet: Menschen werden in Deutschland erst dann Organspenderin oder Organspender, wenn eine schriftliche oder mündliche Willenserklärung vorliegt.

Organspende in Deutschland: Was passiert ohne Entscheidung?

Liegt keine Entscheidung vor, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen gefragt. Sie sollen dann im Sinne des verstorbenen Menschen entscheiden. Deshalb kann es hilfreich sein, den eigenen Willen frühzeitig festzuhalten. Das gilt sowohl für eine Entscheidung für eine Organspende als auch dagegen.

Wichtig ist auch, mit Angehörigen und engen Freunden darüber zu sprechen. So wissen sie im Ernstfall, was gewünscht war.

Ausweis, Register oder Patientenverfügung

In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, die eigene Entscheidung zur Organspende festzuhalten. Eine davon ist der Organspendeausweis. Den Ausweis bekommt man zum Beispiel kostenfrei in Arztpraxen und Apotheken. Auf dem Kärtchen kann angekreuzt werden, was infrage kommt.

Man kann einer Spende uneingeschränkt zustimmen. Man kann sie nur für bestimmte Organe oder Gewebe erlauben. Oder man kann eine Organspende ablehnen. Außerdem kann man eine Person benennen, die im Fall der Fälle entscheiden soll. Wichtig dabei: die Unterschrift nicht vergessen.

Der Organspendeausweis sollte stets gut auffindbar bei sich getragen werden. Zum Beispiel im Portemonnaie.

Organspende in Deutschland: Entscheidung im Register speichern

Neben dem Organspendeausweis gibt es das Organspenderegister. Dort kann die Entscheidung rechtlich verbindlich hinterlegt werden. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Möglich ist das auf der Seite organspende-register.de.

Krankenhäuser können im Ernstfall dort hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen. So ist der eigene Wille dokumentiert.

Auch eine Patientenverfügung ist möglich

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann auch auf jedem anderen Schriftstück festgehalten werden. Ein Beispiel ist die Patientenverfügung. Auf dem Portal organspende-info.de gibt es dafür entsprechende Textbausteine. Diese können genutzt werden, um den eigenen Willen schriftlich zu formulieren.

Egal, welche Möglichkeit man wählt: Die Angaben sollten sich nicht widersprechen. Das ist wichtig, damit im Ernstfall klar ist, was gilt.

Entscheidung kann geändert werden

Der eigene Wille zur Organspende ist nicht endgültig festgeschrieben. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Dann ist zum Beispiel ein neuer Organspendeausweis nötig. Oder die Erklärung muss im Onlineregister geändert werden.

In Norwegen gilt eine andere Regel

In Norwegen gilt bei der Organspende eine andere Regelung als in Deutschland. Dort gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das bedeutet: Eine gestorbene Person wird automatisch Organspenderin oder Organspender, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Trotzdem werden die Angehörigen in Norwegen stets in die Entscheidung einbezogen. Sie können eine Organentnahme ablehnen. Die Stiftung Organspende, die Stiftelsen Organdonasjon, rät Norwegern deshalb, ihre Angehörigen über die eigenen Wünsche zur Organspende zu informieren. (dpa/mp)


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