Ratgeber
Oben ohne in der Öffentlichkeit: Wann es Ärger geben kann
Bei Hitze das T-Shirt ausziehen und einfach oben ohne durch die Stadt laufen? Das ist weder grundsätzlich verboten noch ausdrücklich erlaubt. Entscheidend sind der Ort und die Frage, ob sich andere berechtigt gestört fühlen.
Wenn die Temperaturen steigen, wird jedes Kleidungsstück schnell zu viel. Jacke, Schuhe und Socken auszuziehen, ist meist unproblematisch. Beim T-Shirt sieht es anders aus.
Wer in der Öffentlichkeit oben ohne unterwegs ist, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Das gilt nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) für Frauen und Männer gleichermaßen.
Oben ohne in der Öffentlichkeit: Wann eine Ordnungswidrigkeit droht
Grundsätzlich ist es weder verboten noch ausdrücklich erlaubt, ohne Oberbekleidung durch die Stadt zu laufen oder sich so zu sonnen. Ob es Konsequenzen gibt, hängt davon ab, ob sich jemand durch die nackte Haut berechtigt gestört fühlt.
Dann kann eine sogenannte „Belästigung der Allgemeinheit“ vorliegen. Sie kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. In der Praxis bleibt es laut DAV allerdings meist bei einem Platzverweis.
Oben ohne in der Öffentlichkeit: Der Ort ist entscheidend
Bei der Bewertung spielt auch die Umgebung eine wichtige Rolle. „Wenn sich menschliche Nacktheit an Orten aufdrängt, an denen man dies nicht erwarten muss, kann das eine solche Belästigung sein“, erklärt der DAV.
Vor Kirchen, Kindertagesstätten und Schulen gelten deshalb andere Maßstäbe als in einer Fußgängerzone. Dort wird ein freier Oberkörper eher erwartet und möglicherweise anders bewertet.
Oben ohne in Café, Geschäft oder Bus: Hausregeln gelten
Anders sieht es in Cafés, Geschäften, Fitnessstudios oder im öffentlichen Nahverkehr aus. Dort gelten die jeweiligen Hausregeln.
Betreiber und Verkehrsunternehmen können vorschreiben, dass Besucher und Fahrgäste Oberbekleidung tragen müssen. Wer sich nicht daran hält, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. (dpa/mp)
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