Ratgeber

LSF 30, 50 oder 50+: Das bedeutet der Lichtschutzfaktor wirklich

Am Strand bei Carnfunnock wird einer Frau Sonnencreme auf den Rücken aufgetragen.
Sommerzeit – Sonnencremezeit. Doch welcher Lichtschutzfaktor muss es sein? Und was bedeutet der eigentlich genau?

Auf Sonnencremes stehen Zahlen wie 20, 30 oder 50+. Doch wie viel Schutz bieten die Produkte tatsächlich? Warum bedeutet LSF 50 nicht automatisch doppelt so viel Schutz wie LSF 25? Und weshalb steht auf europäischen Sonnencremes meist kein LSF 100? Die wichtigsten Antworten und Empfehlungen.

Wer Sonnencreme kauft, greift häufig zur höchsten Zahl. Schließlich klingt Lichtschutzfaktor 50 nach deutlich mehr Schutz als LSF 30. Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

Der Lichtschutzfaktor ist keine Prozentangabe. Er beschreibt vor allem, um welchen Faktor sich die Dosis der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung erhöht, die nötig ist, damit sich eingecremte Haut rötet.

Was bedeutet der Lichtschutzfaktor?

Der Lichtschutzfaktor, kurz LSF, bezieht sich in erster Linie auf den Schutz vor UVB-Strahlung. Sie ist maßgeblich an der Entstehung eines Sonnenbrands beteiligt.

Vereinfacht wird das häufig so gerechnet: Wer ohne Sonnenschutz nach zehn Minuten einen Sonnenbrand bekäme, wäre mit LSF 30 theoretisch 30-mal so lange geschützt – also 300 Minuten.

Diese Rechnung ist allerdings lediglich ein theoretischer Richtwert. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät ausdrücklich dazu, die errechnete Schutzdauer höchstens zu 60 Prozent auszunutzen. Aus theoretischen 300 Minuten würden damit maximal 180 Minuten.

Auch diese Zeit ist keine Garantie. Die tatsächliche Schutzwirkung hängt unter anderem ab von:

  • der Intensität der UV-Strahlung,

  • dem Hauttyp,

  • der aufgetragenen Menge,

  • Schweiß und Wasser,

  • Abrieb durch Kleidung oder Handtücher,

  • der gleichmäßigen Verteilung des Mittels.

Sonnencreme ist also keineswegs ein Freifahrtschein für einen langen Aufenthalt in der Sonne.

Wie stark schützen LSF 30 und LSF 50?

Die Schutzwirkung steigt nicht gleichmäßig mit der Zahl auf der Verpackung. Rechnerisch ergeben sich bei korrekter Anwendung folgende Werte für den Schutz vor sonnenbrandwirksamer UV-Strahlung:

Tabelle zeigt LSF 15 bis 100 und die jeweils verbleibende UV-Strahlung in Prozent.
Die Prozentwerte sind rechnerische, gerundete Näherungswerte unter standardisierten Testbedingungen. Sie ergeben sich aus der Formel 1 − (1/LSF) und beziehen sich auf die sonnenbrandwirksame UV-Strahlung, überwiegend UVB. Der UVA-Schutz lässt sich daraus nicht ableiten.


LSF 100 würde also nicht doppelt so viel UVB-Strahlung abhalten wie LSF 50. Der Unterschied bei der herausgefilterten Strahlung beträgt lediglich etwa einen Prozentpunkt.

Völlig bedeutungslos ist der Unterschied trotzdem nicht: Betrachtet man die verbleibende Strahlung, würde sie theoretisch von zwei auf ein Prozent sinken und sich damit halbieren, wenn ausreichend, lückenlos und regelmäßig eingecremt wird.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass Lichtschutzfaktoren oberhalb von 50 den Schutz insgesamt nicht mehr wesentlich erhöhen. Kein Sonnenschutzmittel kann die UV-Strahlung vollständig blockieren.

Warum steht in Europa meist kein LSF 100 auf der Packung?

Ein Lichtschutzfaktor von 100 ist in Europa nicht grundsätzlich verboten. Die EU-Kommission empfiehlt jedoch ein einheitliches Kennzeichnungssystem, bei dem sehr hohe gemessene Werte unter der Bezeichnung LSF 50+ zusammengefasst werden.

Die empfohlenen Schutzklassen lauten:

  • niedriger Schutz: LSF 6 und 10

  • mittlerer Schutz: LSF 15, 20 und 25

  • hoher Schutz: LSF 30 und 50

  • sehr hoher Schutz: LSF 50+

Ein Produkt mit der Aufschrift LSF 50+ muss bei der Prüfung einen Lichtschutzfaktor von mindestens 60 erreichen. Der tatsächliche Messwert kann also auch deutlich höher liegen. Auf der Verpackung wird er nach dem europäischen System trotzdem als 50+ angegeben.

Die begrenzte Skala soll Produkte verständlicher und leichter vergleichbar machen. Immer höhere Zahlen könnten einen sehr großen zusätzlichen Schutz suggerieren, obwohl der Zugewinn im hohen Bereich vergleichsweise klein ist.

Eine Zahl wie 100 darf zudem nicht mit einem hundertprozentigen Schutz verwechselt werden. Die EU-Empfehlung sieht vor, dass Hersteller nicht mit Aussagen wie „Sunblocker“, „vollständiger Schutz“ oder „100 Prozent Schutz“ werben sollen.

Schützt der LSF auch vor UVA-Strahlung?

Der Lichtschutzfaktor beschreibt vor allem den Schutz vor sonnenbrandwirksamer UV-Strahlung und damit überwiegend vor UVB-Strahlen.

Daneben trifft UVA-Strahlung auf die Haut. Sie dringt tiefer ein, trägt zur vorzeitigen Hautalterung bei und kann ebenfalls Zellen und Erbgut schädigen.

Verbraucher sollten deshalb nicht nur auf die LSF-Zahl achten, sondern auch auf das UVA-Zeichen – die Buchstaben „UVA“ in einem Kreis. Dieses Logo kennzeichnet Produkte, die den empfohlenen europäischen Mindeststandard für UVA-Schutz erfüllen.

Nach der Empfehlung der Europäischen Kommission soll der UVA-Schutzfaktor mindestens ein Drittel des angegebenen Lichtschutzfaktors erreichen. Bei einem Produkt mit LSF 30 entspricht das einem UVA-Schutzfaktor von mindestens 10.

Welchen Lichtschutzfaktor empfehlen Fachstellen?

Die gemeinsamen Empfehlungen von Bundesinstitut für Risikobewertung und Bundesamt für Strahlenschutz sehen grundsätzlich ein Sonnenschutzmittel mit mindestens LSF 30 vor.

Ein sehr hoher Schutz mit LSF 50+ wird insbesondere empfohlen:

  • für Kinder,

  • für Menschen mit sehr heller oder UV-empfindlicher Haut,

  • für Menschen mit Hauttyp I oder II,

  • in großen Höhen,

  • auf Schnee,

  • am und im Wasser,

  • in besonders sonnenreichen Regionen.

Sonnencreme sollte dabei immer vor UVB- und UVA-Strahlung schützen.

Ab welchem UV-Index ist Sonnenschutz nötig?

Der UV-Index gibt an, wie stark die sonnenbrandwirksame UV-Strahlung an einem Ort voraussichtlich ist. Je höher der Wert, desto schneller können ungeschützte Haut und Augen geschädigt werden.

Fachstellen empfehlen bereits ab UV-Index 3 Schutzmaßnahmen. Dazu gehören:

  • intensive Sonne möglichst meiden,

  • besonders mittags Schatten aufsuchen,

  • schützende Kleidung und eine Kopfbedeckung tragen,

  • die Augen mit einer geeigneten Sonnenbrille schützen,

  • unbedeckte Haut großzügig eincremen.

Ab UV-Index 8 sollte man während der stärksten Strahlung möglichst im Haus bleiben oder konsequent Schatten aufsuchen.

Wie viel Sonnencreme muss man überhaupt benutzen?

Sonnenschutzmittel werden unter standardisierten Bedingungen mit zwei Milligramm Creme pro Quadratzentimeter Haut geprüft.

Für den Körper eines durchschnittlichen Erwachsenen entsprechen die Testbedingungen ungefähr 36 Gramm beziehungsweise sechs Teelöffeln Sonnencreme. Eine Flasche mit 200 Millilitern sollte nach etwa fünf Ganzkörperanwendungen leer sein.

Wer deutlich weniger verwendet, erreicht den angegebenen Lichtschutzfaktor nicht. Nach Angaben der Europäischen Kommission kann eine Halbierung der aufgetragenen Menge den Schutz um bis zu zwei Drittel reduzieren.

Besonders häufig vergessen werden:

  • Ohren und Lippen,

  • Nase und Stirn,

  • Nacken und Haaransatz,

  • Schultern und Dekolleté,

  • Fußrücken und Kniekehlen.

Junger Mann mit Sonnencreme im Gesicht lacht unter freiem Himmel und trägt Creme auf.
Weniger ist mehr? Nicht bei Sonnencreme!

Muss Sonnencreme wirklich 30 Minuten einziehen?

BfR und BfS empfehlen, Sonnencreme etwa 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne aufzutragen. So könne sichergestellt werden, dass der vollständige Schutz besteht.

Daraus sollte jedoch nicht geschlossen werden, dass moderne UV-Filter grundsätzlich erst nach einer halben Stunde „aktiviert“ werden. Der zeitliche Vorlauf bietet vor allem die Möglichkeit, das Mittel in Ruhe großzügig, gleichmäßig und ohne Lücken zu verteilen.

Wer erst draußen ans Eincremen denkt, sollte das trotzdem sofort tun und direkte Sonne möglichst meiden, bis alle unbedeckten Körperstellen sorgfältig geschützt sind.

Wie oft muss man nachcremen?

BfR und BfS empfehlen, Sonnencreme mindestens alle zwei Stunden erneut aufzutragen. Nachgecremt werden sollte außerdem nach dem Baden, nach starkem Schwitzen, nach dem Abtrocknen und bei starkem Abrieb durch Kleidung.

Das gilt auch für Produkte, die als wasserfest gekennzeichnet sind.

Wichtig: Nachcremen erneuert den beeinträchtigten Schutzfilm, verlängert aber nicht die theoretisch mögliche Gesamtzeit in der Sonne. Wer seine Schutzzeit erreicht hat, kann sie durch erneutes Eincremen nicht von vorn beginnen lassen.

Welcher Sonnenschutz gilt für Babys?

Babys dürfen nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden. Ihre empfindliche Haut sollte in erster Linie durch Schatten, körperbedeckende Kleidung und eine geeignete Kopfbedeckung geschützt werden.

Das Gesundheitsportal des Bundes empfiehlt Sonnencreme im ersten Lebensjahr nicht als reguläre Schutzmaßnahme. Auch Babyöle sind ungeeignet, da sie die Lichtempfindlichkeit der Haut erhöhen können. Kann eine Sonnenexposition im Einzelfall nicht vermieden werden, sollten Eltern sich in der kinderärztlichen Praxis beraten lassen.

Die wichtigsten Empfehlungen der Fachstellen

Sonnencreme ist nur ein Bestandteil eines wirksamen UV-Schutzes. BfR, BfS und das Gesundheitsportal des Bundes empfehlen eine Kombination mehrerer Maßnahmen:

  1. Starke UV-Strahlung möglichst meiden.

  2. Besonders während der Mittagszeit Schatten aufsuchen.

  3. Haut durch Kleidung und Kopfbedeckung schützen.

  4. Eine gut sitzende Sonnenbrille mit UV-400-Schutz tragen.

  5. Unbedeckte Haut großzügig mit mindestens LSF 30 eincremen.

  6. Bei starker Belastung oder empfindlicher Haut LSF 50+ verwenden.

  7. Regelmäßig nachcremen, ohne dadurch die Aufenthaltszeit zu verlängern.

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