Gesundheit
Ärger in der Psychotherapie? Diese Rechte haben Patienten
Unzufrieden mit der Behandlung oder unsicher wegen des Verhaltens der Therapeutin oder des Therapeuten? Patienten können eine Psychotherapie beenden, ihre Akte einsehen und sich bei unabhängigen Stellen Hilfe holen.
Eine Psychotherapie setzt Vertrauen voraus. Doch was können Patientinnen und Patienten tun, wenn sie sich während der Behandlung unwohl fühlen oder mit der Arbeit ihres Therapeuten nicht zufrieden sind?
Grundsätzlich kann eine Therapie jederzeit abgebrochen werden. Darauf weist Prof. Bernhard Strauß vom Institut für Psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychoonkologie am Universitätsklinikum Jena hin. Betroffene können sich anschließend um einen anderen Behandler bemühen.
Patientenrechte in der Psychotherapie: Wechsel gut abwägen
In der Praxis kann es allerdings schwierig sein, einen neuen Therapieplatz zu finden. Zudem können Fragen zur Kostenübernahme entstehen.
Patientinnen und Patienten sollten deshalb je nach Einzelfall abwägen, ob sie Probleme zunächst offen mit ihrer Therapeutin oder ihrem Therapeuten besprechen können. Steht der Entschluss zum Wechsel fest, können mehrere Erstgespräche dabei helfen, einen Eindruck von möglichen neuen Behandlern zu gewinnen.
Darüber müssen Therapeuten aufklären
Wer eine Psychotherapie macht, sollte seine Rechte kennen. Therapeutinnen und Therapeuten müssen umfassend über die Diagnose, den geplanten Therapieverlauf und die voraussichtlichen Kosten informieren.
Auch für persönliche Daten und Gesprächsinhalte gelten klare Regeln. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patientin oder des Patienten weitergegeben werden.
Patientenrechte in der Psychotherapie: Einsicht in die Patientenakte
Patientinnen und Patienten haben außerdem das Recht, ihre Patientenakte einzusehen. Therapeutinnen und Therapeuten dürfen zudem weder die Hilflosigkeit noch die Unwissenheit ihrer Patienten ausnutzen.
Wer das Verhalten des Behandlers als unangemessen empfindet oder sich unsicher ist, kann seine Bedenken zunächst direkt ansprechen.
Hier finden Betroffene Hilfe
Lässt sich das Problem nicht im Gespräch klären oder wurden Grenzen überschritten, können sich Betroffene an die zuständige regionale Psychotherapeutenkammer wenden.
Unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Unterstützung bietet zudem die Initiative „Ethik in der Psychotherapie“. Auch Patientenberatungsstellen können weiterhelfen, etwa die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland. (dpa/mp)
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