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Fortbildung im Job: Welche Schulung der Chef zahlen muss

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Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer für alle Fortbildungen, die er angeordnet hat, freistellen und bezahlen.

Der Arbeitgeber ordnet eine Weiterbildung an? Dann muss er Beschäftigte dafür freistellen und bezahlen. Anders sieht es aus, wenn die Fortbildung aus eigenem Interesse erfolgt.

Neues Wissen, neue Fähigkeiten, neue Anforderungen: Im Job kann eine Fortbildung schnell nötig werden. Oft findet sie während der Arbeitszeit statt.

Dann stellt sich die Frage: Muss der Arbeitgeber die Kosten tragen? Und was gilt, wenn Beschäftigte sich aus eigenem Antrieb weiterbilden wollen?

Fortbildung im Job: Anordnung durch den Chef zählt

„Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer für alle Fortbildungen, die er angeordnet hat, freistellen und bezahlen“, erklärt Alexander Bredereck. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Heißt: Gibt der Chef die Anweisung zur Schulung, wird auch der Lohn für die Zeit der Fortbildung gezahlt.

Auch Pflicht-Weiterbildungen müssen bezahlt werden

Das gilt nicht nur für ausdrücklich angeordnete Fortbildungen. Auch gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen fallen darunter.

Dasselbe gilt für Schulungen, die durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen verpflichtend sind.

In diesen Fällen müssen Beschäftigte freigestellt werden. Und sie bekommen die Zeit bezahlt.

Eigeninitiative ist Privatsache

Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich aus eigenem Interesse weiterbilden möchten.

Wer auf eigene Initiative an einer Fortbildung teilnehmen will, muss das in der Freizeit und auf eigene Kosten tun, erklärt Bredereck.

Dafür kann unter Umständen Bildungsurlaub beantragt werden. Die Regeln dafür unterscheiden sich je nach Bundesland.

Fortbildung im Job: Frühzeitig mit dem Chef sprechen

Wer sich aus eigenem Interesse fortbilden will, sollte das frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen.

Dann lassen sich die genauen Konditionen gemeinsam klären. Also etwa, ob der Arbeitgeber Kosten übernimmt oder Arbeitszeit dafür freigibt.

Wann der Arbeitgeber freiwillig unterstützt

Gerade wenn die neuen Fähigkeiten auch für das Unternehmen interessant sind, kann sich ein Gespräch lohnen.

Dann steht der Chef der Fortbildung laut Bredereck in der Regel positiv gegenüber. Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber die Weiterbildung freiwillig fördert. (dpa/mp)

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