Familie

Oma und Opa betreuen die Kinder? So können Eltern dabei Steuern sparen

Oma und Enkel spielen auf dem Boden in einem Kinderzimmer in Berlin.
Ferienzeit: Wenn die Großeltern bei der Kinderbetreuung einspringen, können die Kosten dafür in vielen Fällen von der Steuer abgesetzt werden.

Großeltern helfen vielen Familien durch die Ferien. Werden Fahrtkosten und Betreuung richtig vereinbart, kann das Finanzamt einen Teil der Ausgaben anerkennen.

In den Ferien schließen manche Betreuungseinrichtungen zeitweise oder schränken ihre Öffnungszeiten ein. Bei vielen Familien springen dann die Großeltern ein und kümmern sich um die Kinder.

Das hilft den Eltern nicht nur bei der Organisation. Sie können dadurch unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre Steuerlast senken – selbst wenn Oma und Opa für die Betreuung kein Geld verlangen. Darauf weist Jana Bauer hin, Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Kinderbetreuung durch Großeltern: Bis zu 4800 Euro sind absetzbar

Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Geburtstag können grundsätzlich zu 80 Prozent als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei 4800 Euro pro Kind und Jahr.

Dafür muss eine Rechnung, ein Beitragsbescheid oder ein schriftlicher Vertrag über die Kinderbetreuung vorliegen. Außerdem darf die Bezahlung nicht in bar erfolgen.

Kinderbetreuung durch Großeltern: Auch Fahrtkosten können zählen

Großeltern übernehmen die Betreuung ihrer Enkel häufig gerne und unentgeltlich. Oft erstatten ihnen die Eltern aber zumindest die Fahrtkosten.

Das kann etwa der Fall sein, wenn Oma oder Opa die Kinder von der Ferienbetreuung oder vom Sportverein abholen. Auch Fahrten zum Wohnort der Enkel können berücksichtigt werden, wenn die Großeltern dort die Betreuung übernehmen.

„Wird über den Fahrtkostenersatz eine Vereinbarung getroffen, eine Auflistung der durchgeführten Fahrten erstellt und erfolgt eine Erstattung der Kosten nach dieser Auflistung, können sie in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden, wenn sie nicht bar bezahlt wurden“, erklärt Bauer.

Diese Belege müssen Eltern aufbewahren

Erstattet werden können die tatsächlich entstandenen Kosten. Dazu zählen etwa Tickets für Bus oder Bahn.

Bei der Nutzung eines Autos können bis zu 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Die Auflistung der Fahrten sowie Zug- und Bustickets sollten vollständig aufbewahrt werden.

Ein Beispiel: Eine Großmutter fährt im Jahr 160 Mal mit ihrem Auto in einen 15 Kilometer entfernten Nachbarort. Dort holt sie ihren siebenjährigen Enkel aus der Schule oder der Ferienbetreuung ab, bringt ihn in den elterlichen Haushalt und beaufsichtigt ihn.

Wenn die Eltern nach Hause kommen, fährt die Großmutter wieder zu sich zurück. Für Hin- und Rückweg fallen damit jeweils 30 Kilometer an.

Die mögliche Fahrtkostenerstattung beträgt insgesamt 1440 Euro. Die Rechnung: 160 Fahrten mal 30 Kilometer mal 30 Cent. Davon können die Eltern 80 Prozent als Sonderausgaben geltend machen. Das entspricht einem Betrag von 1152 Euro.

Vertrag mit Bezahlung ist möglich

Eltern können mit den Großeltern auch einen Vertrag über eine bezahlte Kinderbetreuung abschließen. Zusätzlich lassen sich dann die Kosten für die Beaufsichtigung steuerlich ansetzen.

Dabei müssen Eltern allerdings zwei wichtige Regeln beachten. Die Großeltern dürfen nicht im selben Haushalt wie die betreuten Kinder leben.

Nicht absetzbar sind außerdem Fahrtkosten, die entstehen, wenn die Eltern das Kind zu den Großeltern bringen. Das gilt auch, wenn das Kind allein mit Bus oder Bahn zu den Großeltern fährt.

Kinderbetreuung durch Großeltern wird zur Win-win-Situation

„Letztendlich entsteht mit einer ordentlichen Vereinbarung über den Fahrtkostenersatz eine Win-win-Situation“, sagt Bauer. Die Eltern können ihre Steuerlast durch die Kinderbetreuungskosten senken, während die Großeltern ihre Fahrtkosten erstattet bekommen.

Und häufig profitieren auch die Enkel, weil sie sich über die gemeinsame Zeit mit Oma und Opa freuen. Dann wird aus dem doppelten Vorteil sogar ein „Triple Win“. (dpa/mp)

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