Familie
Kindesunterhalt bleibt aus: So bekommen Betroffene Hilfe
Wenn der Ex-Partner keinen oder zu wenig Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlt, wird es schnell eng. Das Jugendamt kann helfen – und unter Umständen auch Geld vorschießen.
Nach einer Trennung oder Scheidung müssen gemeinsame minderjährige Kinder weiter gut versorgt sein. Häufig übernimmt ein Elternteil Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil zahlt finanziellen Unterhalt.
Doch was, wenn diese Zahlungen zu niedrig ausfallen? Oder ganz ausbleiben? Für Betroffene gibt es mehrere Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen.
Kindesunterhalt bleibt aus: Jugendamt kann Beistandschaft übernehmen
„Betroffene haben die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft zu stellen“, sagt Maria Demirci, Fachanwältin für Familienrecht. Dieser Beistand vertritt unter anderem die Interessen des minderjährigen Kindes.
Er kann gegenüber dem Elternteil, der zahlen muss, Unterhaltsansprüche geltend machen. „Der Beistand kann unter anderem auch die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen vor Gericht übernehmen“, so Demirci.
Für Betroffene ist diese Beistandschaft kostenlos. Sie kann also ein wichtiger erster Schritt sein, wenn der Kindesunterhalt nicht oder nicht in ausreichender Höhe gezahlt wird.
Fachanwalt kann Eilverfahren prüfen
Ist das Jugendamt überlastet, können Betroffene auch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Dort können sie sich zum Unterhalt und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beraten lassen.
„Möglich ist etwa, die Unterhaltsansprüche in einem Eilverfahren vor Gericht geltend zu machen“, sagt Demirci. Diese Möglichkeit ist allerdings mit Anwaltskosten verbunden.
Kindesunterhalt bleibt aus: Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt möglich
Um in der Zeit ohne Zahlungen trotzdem Geld zu bekommen, können Mütter oder Väter Hilfe von der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes erhalten. Dafür müssen Betroffene einen Antrag stellen.
„Hierfür müssen Betroffene einen Antrag stellen und darin nicht zuletzt den Namen des nicht oder nicht ausreichend zahlenden Elternteils nennen“, sagt Demirci. Denn die Unterhaltsvorschusskasse leistet – wie der Name schon sagt – einen Vorschuss.
Das Geld holt sich die Unterhaltsvorschusskasse später von der unterhaltspflichtigen Person zurück. Für betroffene Eltern kann das helfen, die Versorgung des Kindes in der Zwischenzeit abzusichern. (dpa/mp)
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