Elterngeld beantragende Frau

Einen Elterngeldantrag zu stellen, ist nicht ganz einfach, mit diesen Tipps aber auch kein Hexenwerk. Foto:  Christin Klose/dpa-tmn

Elterngeld: Was Eltern unbedingt wissen müssen

kommentar icon
arrow down

Wer frisch ein Baby bekommen hat, kann mit Elterngeld finanzielle Unterstützung beantragen. Doch welche Modelle gibt es, wer hat Anspruch – und wie kommen Mütter und Väter an die Leistung? Ein Überblick.

Elterngeld: Anspruch, Regeln und wichtige Änderungen

Elterngeld soll Eltern entlasten, die nach der Geburt ihres Kindes beruflich kürzertreten. Anspruch darauf haben grundsätzlich alle Mütter und Väter: Angestellte, Selbstständige, Erwerbslose und Studierende. Voraussetzung ist, dass sie das Kind selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt in Deutschland leben und nach der Geburt höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Seit April 2025 gilt zudem eine neue Einkommensgrenze: Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Eltern im Jahr vor der Geburt darf maximal 175.000 Euro betragen. Die Berechnung basiert auf den Bruttoeinkünften abzüglich Freibeträgen und Werbungskosten. Eltern können zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus wählen.

So läuft der Antrag

Der Antrag muss nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden – je nach Bundesland etwa beim Jugendamt oder der Landeskreditbank. Die Stellen sind über das Familienministerium zu finden. Expertentipp: Möglichst früh vorbereiten und direkt nach der Geburt einreichen, rät Felix Böhme vom Portal „Einfach Elterngeld“.

Beschäftigte sollten ihre Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Rückwirkend wird Elterngeld höchstens drei Monate ausgezahlt. Im Antrag können Eltern laut Michael Sittig von der Stiftung Warentest Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder eine Kombination angeben.

Basiselterngeld: Dauer und Höhe der Leistung

Beim Basiselterngeld können Paare oder getrennt Erziehende maximal 14 Monate untereinander aufteilen. Die Höhe liegt zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Rund 65 Prozent des vorherigen Nettogehalts werden ersetzt. Ein einzelner Elternteil kann zwischen zwei und zwölf Monaten erhalten.

Bleibt auch der zweite Elternteil zu Hause oder arbeitet in Teilzeit, kommen zwei zusätzliche Partnermonate dazu. Gleichzeitiger Bezug ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate möglich – außer bei Mehrlingen oder Frühchen, dann sind zwei parallele Monate erlaubt.

Für Mehrlinge gibt es 300 Euro Zuschlag pro weiterem Kind. Ein Geschwisterbonus von zehn Prozent, mindestens 75 Euro, wird gezahlt, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben.

Manche wissen es nicht: Auch wer Elterngeld bezieht, darf noch bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten.  Christin Klose/dpa-tmn
Ein Mann gibt seinem Kind die Flasche
Manche wissen es nicht: Auch wer Elterngeld bezieht, darf noch bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten.

Elterngeld Plus: Doppelte Laufzeit bei halber Höhe

Elterngeld Plus streckt die Leistung auf die doppelte Zeit – bei maximal der Hälfte des Basiselterngelds. Die Auszahlung bewegt sich zwischen 150 und 900 Euro. Besonders interessant ist dieses Modell für Eltern, die in Teilzeit arbeiten.

Laut Michael Sittig lohnt sich Elterngeld Plus vor allem dann, wenn das Teilzeit-Nettoeinkommen ungefähr halb so hoch ist wie das Einkommen vor der Geburt. Die Leistung basiert auf der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Nettoeinkommen. Vorteil: längere Laufzeit und gute Kombinationsmöglichkeiten mit Teilzeit.

So berechnet sich die Leistung

Für Angestellte zählt der laufend und pauschal versteuerte Lohn – Einmalzahlungen oder steuerfreie Bestandteile fließen nicht ein. Auf der Lohnabrechnung sind diese Posten mit einem „L“ markiert. Maximal werden 2.770 Euro berücksichtigt, ersetzt werden davon 65 Prozent, höchstens 1.800 Euro.

Das könnte Sie auch interessieren: Kinder im Lebenslauf: Wann Eltern sie erwähnen sollten – und wann lieber nicht

Bei Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Soldatinnen gelten die zwei Monate Mutterschaftsgeld als Elterngeldmonate. Deshalb erhalten sie zehn beziehungsweise 20 Monate Elterngeld. Wer wenig oder nichts verdient, bekommt den Mindestsatz: 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro Elterngeld Plus. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn des Kalenderjahres vor der Geburt. Wer es genau wissen will, kann den Elterngeldrechner auf dem Familienportal nutzen.

Aufs Elterngeld Steuern zahlen? Eigentlich nicht, aber…

Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums stellt klar: Elterngeld ist selbst steuerfrei. Auf die Zahlungen werden also keine direkten Steuern fällig. Allerdings greift der sogenannte Progressionsvorbehalt. Dabei wird das Elterngeld bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes einbezogen und erhöht die Gesamteinkünfte.

Durch den höheren progressiven Steuersatz können für das übrige Einkommen zusätzliche Steuern entstehen. Das Elterngeld selbst wird nicht versteuert – aber es kann den Steuersatz für alle anderen Einkünfte anheben, wie das Familienportal erklärt. So kann trotz steuerfreier Leistung am Ende eine höhere Nachzahlung fällig werden.

Steuererklärung wird Pflicht für Elterngeld-Beziehende

Wer mehr als 410 Euro Elterngeld pro Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Das gilt für alle Bezieherinnen und Bezieher. Die Angabe erfolgt im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung (ESt 1 A), Zeile 35. Dort werden „Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“ eingetragen.

(dpa/mp)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test