Ratgeber

Drohne über dem Haus oder Flughafen? So reagieren Sie richtig

Drohne über Berliner Dächern am hellen Himmel.
Eine Drohne fliegt über einem Hausdach. Wer sich dadurch belästigt oder gefährdet fühlt, kann im Zweifel die Polizei verständigen.

Drohnen gehören längst zum Alltag. Doch was tun, wenn ein Fluggerät über dem eigenen Grundstück auftaucht oder sogar nahe eines Flughafens schwirrt? Für solche Fälle gibt es klare Regeln – und im Zweifel sollte die Polizei eingeschaltet werden.

Plötzlich surrt es über dem Kopf: Drohnen begegnen Menschen inzwischen immer wieder im Alltag. Viele Privatleute nutzen die kleinen Fluggeräte als Hobby – aus Spaß am Fliegen oder um Fotos und Videos aus der Vogelperspektive aufzunehmen.

Doch Drohnensichtungen können auch Sorgen auslösen. Etwa dann, wenn sich jemand durch das Fluggerät belästigt fühlt oder eine Drohne in der Nähe eines Flughafens entdeckt.

Der jüngste Vorfall am Leipziger Flughafen zeigt, wie ernst solche Situationen sein können. Dort wurde eine Sprengstoff-Drohne gefunden. Inzwischen beschäftigt der Fall die Bundesanwaltschaft. Drohnensichtungen führen zudem immer wieder zu Störungen des Flugbetriebs an Flughäfen und verursachen Millionenkosten.

Drohnensichtung melden: Rund um Flughäfen gelten klare Regeln

Grundsätzlich ist die Benutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen frei. Im öffentlichen Raum gibt es allerdings zahlreiche Bereiche, in denen Drohnen nur mit Erlaubnis oder unter besonderen Voraussetzungen fliegen dürfen.

Dazu zählen insbesondere Gebiete rund um Flughäfen. Nach der Luftverkehrs-Ordnung gelten Einschränkungen über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1000 Metern von der Begrenzung eines Flughafens.

Zusätzlich gelten sie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1000 Metern zu den Mittellinien von Start- und Landebahnen. Diese Mittellinien werden in beide An- und Abflugrichtungen um jeweils fünf Kilometer verlängert.

Solche Bereiche werden als geografische Gebiete bezeichnet. Das Luftfahrt-Bundesamt verweist für genaue Informationen auf die „Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt“ unter dipul.de. Dort ist auch auf einer Karte zu sehen, wo Drohnen nur unter bestimmten Voraussetzungen fliegen dürfen – unter anderem rund um Flughäfen.

Die Deutsche Flugsicherung rät dazu, Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen oder in Kontrollzonen umgehend bei der Polizei oder bei der Sicherheitszentrale des Flughafens zu melden.

Auch Sichtungen in anderen Gebieten, in denen Drohnenflüge nicht erlaubt sind, können grundsätzlich der örtlichen Polizeidienststelle, dem Ordnungsamt oder der zuständigen Landesluftfahrtbehörde gemeldet werden.

Drohnensichtung über dem Grundstück: Das ist erlaubt

Auch für Wohngrundstücke gelten enge Grenzen. Ohne Zustimmung des Eigentümers dürfen laut Luftverkehrs-Verordnung nur leichte Drohnen mit einer Startmasse von höchstens 0,25 Kilogramm über ein Grundstück fliegen.

Voraussetzung ist außerdem, dass die Drohne weder Töne, Bilder oder Videos noch Funksignale Dritter aufzeichnen oder übertragen kann.


Für schwerere Drohnen und Geräte, etwa mit Kameras, gelten strengere Vorgaben. Ohne Zustimmung dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen in mindestens 100 Metern Flughöhe über Wohngrundstücke fliegen. Zudem ist das nur zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt.

Surrt eine Drohne über dem eigenen Haus oder vor dem Balkon und fühlt man sich gestört, sollte man zunächst versuchen, den Piloten oder die Pilotin ausfindig zu machen. Möglicherweise lässt sich die Situation dadurch schnell klären.

Gelingt das nicht und wird die Drohne weiterhin als belästigend oder gefährlich eingeschätzt, kann die Polizei gerufen werden.

Drohnensichtung melden: Im Zweifel Fotos oder Videos machen

Bestehen Zweifel daran, ob ein Drohnenflug beispielsweise über dem eigenen Grundstück zulässig ist, sollte die Polizei über den Notruf 110 informiert werden.

Matthias Arends vom Landespolizeiamt Schleswig-Holstein empfiehlt auf Anfrage außerdem, den Vorfall möglichst detailliert mit Fotos oder Videos zu dokumentieren.

Das gilt ebenso, wenn unbemannte Fluggeräte über kritischer Infrastruktur oder militärischen Einrichtungen entdeckt werden.

Wer als Drohnenpilot gegen Flugbeschränkungszonen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Je nach Fall drohen Bußgelder oder bei schwereren Verstößen auch strafrechtliche Folgen. (dpa/vd)


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