Meta-Urteil: Gericht hält Datenübermittlung in die USA für rechtmäßig
Ein Facebook- und Instagram-Nutzer wollte verhindern, dass seine Daten in die USA übertragen werden. Das Landgericht Ellwangen hat die Klage abgewiesen – und sich dabei auch auf einen Beschluss der EU-Kommission gestützt.
Das Landgericht Ellwangen hat in einem Urteil klargestellt: Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram können rechtlich nicht verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten nur in Europa gespeichert und verarbeitet werden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Die Richter entschieden, dass grenzüberschreitende Datenflüsse für den Betrieb weltweit angelegter sozialer Netzwerke technisch notwendig sind. Zugleich seien solche Datenübermittlungen auch datenschutzrechtlich zulässig.
Datenübermittlung in die USA: Kläger wollte Transfer stoppen
Geklagt hatte ein Nutzer von Facebook und Instagram gegen die irische Tochtergesellschaft des Meta-Konzerns. Er wollte erreichen, dass seine Daten nicht mehr in die USA übermittelt und dort auch nicht für US-Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden. Zusätzlich verlangte der Kläger Schadenersatz. Er begründete das mit einem angeblichen Kontrollverlust über seine personenbezogenen Daten.
Gericht sieht globalen Austausch als nötig an
Das Landgericht wies die Klage jedoch ab. Nach Auffassung der Kammer setzt die Suche nach anderen Nutzern in einem weltweiten Netzwerk zwingend einen internationalen Datenaustausch voraus. Diese Verarbeitung sei nach der Datenschutzgrundverordnung erlaubt, weil sie zur Erfüllung des Nutzungsvertrags erforderlich sei. Genau darauf stützt das Gericht seine Entscheidung.
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Außerdem verwies das Gericht auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum „EU-US Data Privacy Framework“ vom 10. Juli 2023. Dieser stelle verbindlich fest, dass in den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bestehe. Deshalb seien für solche Datenübermittlungen keine gesonderten Genehmigungen nötig. Auch das war ein zentraler Punkt in der Begründung des Gerichts.
Meta-Urteil: Kein Schadenersatz für den Kläger
Auch beim Thema Schadenersatz hatte der Kläger keinen Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts konnte er einen konkreten immateriellen Schaden nicht ausreichend darlegen. Damit blieb die Klage in allen Punkten ohne Erfolg. Für Meta ist das Urteil ein wichtiges Signal im Streit um internationale Datenflüsse. (dpa/mp)
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